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Reformen, Modelle

Praktisch jede Hochschule ist inzwischen eine Reformuni. Manche erringen dabei sogar Modellstatus. Zum Beispiel die Reformunis des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft, die für drei Jahre mit jeweils sechshunderttausend Mark in ihren Bemühungen bezuschusst werden: Die Universität Dortmund führt eine leistungsbezogene Mittelvergabe ein und verbessert ihr Marketing. Auch die TU Dresden und die TU Hamburg-Harburg sind Referenzuniversitäten für Marketing. Die Uni Mannheim will stilbildend sein für stärkere Leistungsstrukturen und die Selbstauswahl der Studenten. Die Technische Universität ist zusätzlich dazu ein Exempel für Kosten- und Leistungsrechnungen/Controlling. Und die Universität Osnabrück führt ein Management-Informationssystem ein.

Als Reformfachhochschulen fördert der Stifterverband ebenfalls mit 1,8 Millionen Mark über drei Jahre die FHTW in Berlin sowie die FHs Bremen, Hamburg, Osnabrück und Offenburg.

Auch das Gütersloher Centrum für Hochschulentwicklung hat zwei Musterhochschulen ausgesucht: Die TU Darmstadt wegen „einer Fülle origineller Reformansätze und -projekte“, die sie vorantreibt, „ohne dabei den Blick auf das Ganze zu verlieren“. Und die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, deren „greifbare Verbesserung der Qualität und Attraktivität der Lehre“ besonders gelobt wurde.

Die Preisträger 2000 waren die TU München und die Hochschule Bremen. Dreizehn weitere Hochschulen hatten 2001 an dem Best-Practice-Wettbewerb teilgenommen, der gerade neu ausgeschrieben wurde (http://www.che.de/html/best_practice_2002.htm).

Zu den wichtigsten hochschulpolitischen Weichenstellungen des Gesetzgebers gehört zum einen die Verbesserung des Bafögs. Achtzigtausend Studenten mehr sollen ab sofort in seinen Genuss kommen. Zudem werden die Bafögschulden auf maximal zwanzigtausend Mark begrenzt, das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet, und die Auslandsförderung wird verbessert. Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de oder der gebührenfreien Rufnummer: (08 00) 2 23 63 41.

Zum anderen wird mit der Dienstrechtsreform ab 2002 eine leistungsabhängige Bezahlung von Professoren eingeführt. Fachhochschulprofessoren sollen auf ein Mindestgehalt von siebentausend Mark einen Leistungsanteil von zweitausend Mark dazuverdienen können. So genannte W3-Profs (an Unis) verdienen 8.500 Mark, zusätzlich sind 3.100 Mark Leistungsprämie möglich. Zudem wird die neue Kategorie des Juniorprofessors eingeführt (W1). Verdienst: sechstausend Mark. Der junge Prof muss keine Habilitation mehr schreiben und kann eigenständig Forschung und Lehre betreiben. Das Eintrittsalter: dreißig Jahre. CIF

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