Reform von Hartz IV: Von der Leyen lehnt SPD-Vorstoß ab
Arbeitsministerin will die Hartz IV-Neuerungen nicht mit dem Ausbau von Ganztagsschulen verbinden. Das fordert die SPD. Nun wird ein Kompromiss gesucht.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die SPD-Forderung abgelehnt, den Ausbau von Ganztagsschulen und die Ausstattung von Schulen mit Sozialarbeitern mit der Hartz-IV-Reform zu verknüpfen.
Kinderbetreuung in Ganztagsschulen und der Einsatz von Sozialarbeitern seien "klassische Länderaufgaben", sagte von der Leyen am Montag im ARD-Morgenmagazin. Die Ministerin zeigte sich zuversichtlich, dass das Bildungspaket für bedürftige Kinder "auf jeden Fall" komme. Rund 2,3 Millionen Kinder sollen demnach Ansprüche auf Zuschüsse zu Schul- und Kitamittagessen, Nachhilfe, eintägige Schulausflüge und Sportvereine oder Musikschulen erhalten.
Am Montagnachmittag tagte zum ersten Mal die Sondierungsrunde der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll einen Kompromiss zur Hartz-IV-Reform der Regierung ausarbeiten, die am Freitag im Bundesrat gescheitert war. SPD-Generalsekretärin Andreas Nahles hatte zuvor betont, dass an jeder Schule künftig mindestens ein Sozialarbeiter zum Einsatz kommen solle, um die Kinder aus armen Familien besser zu fördern.
Die SPD verlangt zudem, dass das Bildungspaket auch solchen Kindern zugute kommt, deren Eltern Wohngeld beziehen. Sie will außerdem über die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns verhandeln und hat immer wieder betont, dass auch die Regelsätze verfassungskonform neu berechnet werden müssten.
Die Hartz-IV-Sätze sollen nach dem Willen der Regierung für Erwachsene um fünf Euro monatlich steigen. Für Kinder bleiben sie gleich hoch. Nahles forderte von der Leyen auf, endlich ein Verhandlungsangebot vorzulegen und betonte: "Unsere Forderungen liegen seit Monaten auf dem Tisch."
Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht man sich für die Umsetzung einer Hartz-IV-Reform unterdessen "sehr gut aufgestellt. Wir sitzen in den Startlöchern", sagte BA-Sprecherin Anja Huth der taz. Die Leistungen des Bildungspakets hätte man bereits zum 3. Januar genehmigen können, jetzt müsse man aber auf das neue Gesetz warten.
Um die fünf Euro noch für Februar anweisen zu können, müsste das Gesetz jedoch in der ersten Januarwoche beschlossen werden, erklärte Huth. Sonst gebe es rückwirkende Zahlungen.
Erste Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe wurden erst nach Redaktionsschluss erwartet. Die 20 Vertreter aus Bund und Ländern wollen im Laufe dieser Woche mindestens noch einmal zusammenkommen, womöglich bereits am Dienstag.
Vor dem Sondierungsgespräch wurde bekannt, dass ein Ergebnis am 19. Januar formal beschlossen werden könnte. Diesem müssen dann Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die erste Sitzungswoche des Bundestags beginnt 2011 am 17. Januar, der Bundesrat trifft sich das erste Mal am 11. Februar. Allerdings ist es relativ unkompliziert möglich, für beide Gremien Sondersitzungen einzuberufen. Die Vorlaufzeit beträgt dafür zwischen vier und sieben Tagen. (mit dpa)
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