Reform der Gebührenordnung: Zahnärzte fühlen sich "abgespeist"

Honorare für Zahnärzte werden ab Januar deutlich teurer. Die Kassen warnen vor einer Kostenexplosion - die Zahnärzte selbst jedoch wollen noch mehr Geld.

Die Gesamthonorar der Zahnärzte steigen seit Jahren stetig - aber das ist den Mediziniern nicht genug. Bild: dpa

BERLIN taz | Wer größere Zahnreparaturen zu erledigen hat, sollte diese schnell in Angriff nehmen. Denn zum 1. Januar 2012 wird die Behandlung beim Zahnarzt für viele Patienten deutlich teurer. Grund hierfür ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die nach 23 Jahren reformiert wird und die Honorare um durchschnittlich sechs Prozent steigen lassen wird.

Ein Sprecher von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bestätigte, dass ein entsprechender Gesetzentwurf Mitte September vom Kabinett verabschiedet werde. Die Einigung sei mit den Ländern abgesprochen, weswegen mit einer Zustimmung im Bundesrat zu rechnen sei.

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Peter Engel, protestierte umgehend. "Wir werden abgespeist", klagte Engel und forderte "Nachbesserungen" für die rund 55.000 niedergelassenen Zahnärzte. Aber: Deren Gesamthonorare sind zwischen 1992 und 2009 um 53 Prozent gestiegen. Grund für Klagen gibt es daher eigentlich nicht.

Gesetzliche wie private Krankenversicherer warnen hingegen vor einer Kostenexplosion für die Patienten. Denn die Gebühren sollen nicht gleichmäßig steigen, sondern für manche Leistungen kaum, für andere, häufig nachgefragte dagegen exorbitant. Für eine Vollkrone etwa müssten Kassenpatienten künftig 74 Euro mehr zahlen, für eine Teleskop- oder Konuskrone sogar 237 Euro, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ausgerechnet.

Die GOZ regelt die Vergütung zahnärztlicher Leistungen nach einem komplizierten Punktzahl-System. Sie gilt für Rechnungen von Privatpatienten generell und für Kassenpatienten für Leistungen über Kassenniveau - also für fast alles, was über die Amalgamfüllung hinausgeht. Ihre Reform ist nötig, weil bestimmte Leistungen, Kunststofffüllungen etwa, vor 23 Jahren noch gar nicht existierten und vielerorts zu Abrechnungschaos geführt hatten.

Das Honorar ergibt sich, indem die jeweilige Punktzahl (die, wie gesagt, um sechs Prozent steigt) mit einem festen Punktwert multipliziert wird. Dieser Punktwert soll auch künftig unverändert bei 5,62 Cent liegen - zum Unmut der Zahnärzte, die auch hier mehr fordern. Und das, obwohl jeder Zahnarzt noch einen sogenannten Steigerungssatz verlangen kann, wenn er seine Leistung für besonders wertvoll hält.

Das Ergebnis: Der durchschnittliche Jahresüberschuss lag 2009 bei 121.700 Euro pro Praxisinhaber. Zu Jahresanfang hatte die Bundesregierung überdies die Honorare der Ostzahnärzte auf Westniveau angehoben. Und ab 2012 entfällt die Anbindung der Zahnarzthonorare an die Grundlohnsumme - was bei den jährlichen Honorarverhandlungen einen zusätzlichen Spielraum von 120 Millionen Euro nach oben schafft.

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