Rechtsstreit zwischen dm und Alnatura: Alnatura hat die freie Wahl
Die Drogeriekette dm verliert den Prozess: Wen die Ökofirma Alnatura mit ihren Produkten beliefert, darf sie weiterhin selbst entscheiden.
Die Firma dm hatte sich auf einen Kooperationsvertrag aus dem Jahr 1987 berufen, wonach ausschließlich sie Alnatura-Produkte vertreiben durfte. Alnatura kündigte das Abkommen 2014 jedoch, nachdem dm die Preise drücken wollte, indem es eine bislang berechnete Gewinnmarge strich. 2015 begann dm, Alnatura-Produkte durch Bioware anderer Hersteller zu ersetzen. Derzeit führt der Drogeriemarkt nur rund 40 Artikel mit dem Label seines Expartners. Der wiederum verkauft seine Produkte jetzt auch bei Edeka sowie den dm-Konkurrenten Rossmann und Müller, konnte den Umsatzverlust bei dm aber bislang nicht ausgleichen.
Dass dm neue Lieferanten sucht, hat die Biobranche in Aufruhr versetzt. Denn der Drogeriediscounter bietet nun unter anderem Ware des Ökopioniers Davert an, der bislang nur im Naturkostfachhandel zu haben war. Die Fachhändler fürchten um ein Alleinstellungsmerkmal.
Pikant ist der Streit, weil er eine persönliche Note hat. Alnatura-Chef Götz Rehn und dm-Gründer Götz Werner waren nicht nur geschäftlich, sondern auch durch die anthroposophische Weltanschauung und familiäre Bande verbunden. Dennoch streiten sich die beiden vor Gericht sogar um die Rechte an der Marke Alnatura. Auch hier unterlagen die dm-Leute in erster Instanz. Sie sind aber in Berufung gegangen.
Ob die dm-Seite nun ebenfalls im Verfahren um den Kooperationsvertrag in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest. „Die heutige Urteilsbegründung war sehr kurz. Wir werden auf die ausführliche Begründung seitens des Gerichts warten, um dann in unseren Gremien zu beraten, wie wir weiter damit umgehen“, teilte Erich Harsch, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung, der taz mit.
Nach Auffassung des Gerichts konnte Alnatura eine Gewinnmarge von dm unter anderem „wegen der langjährig gelebten Praxis“ verlangen. Die Kündigung des Vertrags sei berechtigt gewesen. Alnatura begrüßte, dass das Gericht „die Klage von dm vollumfänglich abgewiesen hat“. Eine Sprecherin ergänzte: „Der Rechtsstreit war völlig unnötig und für alle Beteiligten sehr unangenehm.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“