Rechtsstreit Martin Kind vs. Hannover 96: Etappensieg für Fußball-Patriarch
Investor Martin Kind klagt sich an die Spitze der Profiabteilung von Hannover 96 zurück. Ob seine Abberufung rechtens war, klärt ein anderes Verfahren.
Es ging in Sitzungssaal 127 darum, dass mit Martin Kind ein Fußball-Investor gegen seinen eigenen Verein geklagt hat. Der Unternehmer wehrt sich dagegen, dass er als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abgesetzt worden ist. Seinem Antrag auf Verbleib im Amt wurde entsprochen. In einem Eilrechtsverfahren verfügte das Gericht zunächst, dass der 78-Jährige bis zu einer grundlegenden Klärung Geschäftsführer bleibt. Das ist aus Sicht von Kind zumindest ein kleiner Etappensieg.
Mit Carsten Peter Schulze hatte die Verhandlung einen Richter und Moderator in Personalunion. „Ob die Abberufung von Martin Kind rechtens war, wird in einem Hauptsacheverfahren mit einem anderen Aktenzeichen entschieden“, sagte der Hauptakteur eines bizarren Termins.
Vor rund 25 Gästen und ebenso vielen Medienvertretern wurde schnell klar: Worüber bei Hannover 96 gestritten wird, das versteht kaum noch jemand. Schulze gab sich dennoch große Mühe, so viel wie möglich zu erklären und für Erhellung zu sorgen. Die richterliche Begründung dafür, warum Kind vorerst Geschäftsführer bleiben darf, steht noch aus. Offenbar hat Kind erfolgreich beanstandet, dass der Gegenseite ein Formfehler unterlaufen ist.
Mitten in vielen Wortgefechten, Anträgen und Meinungsverschiedenheiten steht die Hannover 96 Management GmbH. Diese Gesellschaft ist bei Hannover 96 die Nahtstelle zwischen dem ausgegliederten Profifußball und dem eigentlichen Sportverein. Angesichts total unterschiedlicher Sichtweisen sind Streitereien vor Gericht kaum zu vermeiden.
Wer hat das Sagen bei den Fußball-Profis?
Kind findet als Investor und Gesellschafter: Der Kapitalseite gehört in einem Wirtschaftsunternehmen, das Hannover 96 als Profiklub längst ist, die Entscheidungshoheit. Der Vorstand des Stammvereins findet: Der Stammverein bzw. seine Mitglieder sollten das letzte Wort haben. Letzteres schreibt auch die 50+1-Regel vor, die in Deutschland Fußballvereine der 1. und 2. Liga vor zu starkem Einfluss vor Investoren schützt. Ob sie bei Hannover 96 noch eingehalten wird, ist unklar.
Im Zivilprozess vor dem Landgericht gab es extrem viel über Gesellschaftsrecht zu lernen. Viel zu sehen gab es nicht. Kind selbst ließ sich durch eine Berliner Anwaltskanzlei vertreten. Für die Gegenseite war der Aufsichtsratsvorsitzende der Management GmbH, Ralf Nestler, im Saal. Er schüttelte angesichts der Argumente der Gegenseite häufig mit dem Kopf. Eine Entscheidung darüber, ob der Vorstand des Stammvereins Kind überhaupt ohne Beteiligung des Aufsichtsrates absetzen durfte, soll in Kürze folgen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Fall nicht vor dem Landgericht Hannover enden.
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