Die 50+1-Regel schnell erklärt: Keine Mehrheit den Investoren

Die 50+1-Regel soll dafür sorgen, dass Vereine auch bei ihren Fußball-Profiteams das Sagen haben. Ob sich in Hannover daran gehalten wird, ist unklar.

Hannover 96-Fanblock mit Banner: "50+1 erhalten"

Die 50+1-Regel ernst nehmen, das ist nicht nur unter Hannover 96-Fans ein großes Anliegen Foto: Friso Gentsch/dpa

HANNOVER taz | Wer ein Heimspiel von Hannover 96 besucht, hat es nur auf den ersten Blick mit der Darbietung eines Sportvereins zu tun. Denn der deutsche Profifußball ist unter der Regie der Deutschen Fußball Liga (DFL) ein Wettstreit zwischen 36 umsatzorientierten Unternehmen, die dafür eine Lizenz erhalten. Um beim Jonglieren mit Millionenbeträgen oder Krediten nicht den eigentlichen Stammverein zu gefährden, haben die meisten Klubs ihre in der 1. und 2. Bundesliga vertretenen Mannschaften ausgegliedert.

In Hannover bedeutet das: Die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist Lizenznehmer der DFL. Ihre Geschäftsführung wird durch die Hannover 96 Management GmbH ausgeübt. Über diesen Weg soll die sogenannte 50+1-Regel erfüllt werden: Sie besagt, dass der eigentliche Verein mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sein muss.

Es gibt höchst unterschiedliche Modelle, wie die 50+1-Regel eingehalten werden kann. Der VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen erhalten ihre Lizenz dank einer Ausnahmegenehmigung, obwohl dort finanzstarke Konzerne – Volkswagen und Bayer – das Sagen haben. Bei der TSG Hoffenheim hat mit Dietmar Hopp ein reicher Mäzen ebenfalls dank einer Sonderregelung die Stimmhoheit. Er konnte nachweisen, dass er den Verein seit mehr als zwei Jahrzehnten finanziell erheblich unterstützt.

Letzteres konnte Martin Kind bei Hannover 96 nicht nachweisen. Um trotzdem der 50+1-Regel zu entsprechen, ist ein sogenanntes Hannover-Modell entstanden: Darin ist vertraglich geregelt, wie die Vereinsseite in maßgebliche Entscheidungen einbezogen werden kann. Ob das in der Praxis wirklich geschieht oder möglich ist, darüber streiten sich die Protagonisten.

Die Regel sorgt international für Wettbewerbsnachteil

Über Sinn und Unsinn der 50+1-Regel lässt sich wunderbar philosophieren: Vereinsliebhaber kämpfen um deren Erhalt, damit sich ihre Klubs nicht vollends an Investoren „verkaufen“. Kritiker der Regel bemängeln, dass in anderen europäischen Ländern Investoren schon seit langem Mehrheitseigner von Fußballvereinen sein dürfen. In Spanien oder England können die Geldgeber ungehemmt wirtschaften.

In diesem Zusammenhang beschert die 50+1-Regel dem deutschen Profifußball einen Wettbewerbsnachteil. Sie begrenzt den Einfluss von Investoren. Genau das stört die Geldgeber bei Hannover 96 massiv.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.