Rechtsskandal in Norwegen: Klassenjustiz und EU-Widerstand
Jahrelang kamen Menschen unschuldig wegen Sozialbetrug ins Gefängnis. Nach der Justiz rückt nun Norwegens Politik in den Fokus der Kritik.
2016 war Halseth zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Der Vorwurf: Schwerer Sozialbetrug. Die Begründung: Er habe die Sozialbehörde NAV um umgerechnet 30.000 Euro betrogen, weil er Erwerbsminderungsrente auch für Zeiten erhalten habe, zu denen er sich nicht in Norwegen, sondern bei Freunden in Dänemark aufgehalten habe. Vier der fünf Monate, zu denen er verurteilt worden war, musste er im Hochsicherheitsgefängnis von Halden zusammen mit Schwerkriminellen absitzen: „Wenn du das hinter dir hast, bist du ein anderer Mensch.“
Halseth war unschuldig. Gegen ihn erging eines von mindestens 48 Fehlurteilen. Alle mit der falschen Begründung, als Bezieher norwegischer Sozialleistungen müsse man sich an norwegische Regeln halten und die erlaubten keinen zeitweisen Aufenthalt außerhalb Norwegens.
Die Gerichte hatten ohne eigene rechtliche Prüfung einfach die Argumentation der Sozialbehörde übernommen – die aber in Wirklichkeit gegen geltendes Recht verstieß. Nach europäischem Recht, das in Norwegen als einem Land des europäischen Wirtschaftsraums EWR gilt, war – Stichwort Freizügigkeit – für den fraglichen Leistungsbezug der Aufenthaltsort in Wirklichkeit völlig unerheblich.
„Zu übereifrig, politischen Signalen zu folgen“
Mindestens sieben Jahre lang hatte die Behörde in mehreren Tausend Verfahren rechtswidrig entschieden und die Gerichte hatten die falsche Auslegung übernommen. Letzte Woche war dieser Rechtsskandal geplatzt.
Erste Erklärungsversuche für das Verhalten der Gerichte hatten darauf abgestellt, RichterInnen seien eben überlastet. Aber was, wenn Behörde und Justiz sich bei ihren Entscheidungen vor allem daran orientierten, wie sie dem mutmaßlichem Willen der Politik entsprechen können?
Manche Richter seien ganz einfach „zu dienstbereit und übereifrig, politischen Signalen zu folgen“, vermutet Mads Andenæs, Professor an der Uni Oslo und Experte für internationales Recht und Menschenrechte. Wobei es kein Zufall sei, dass dies in einem Bereich mit Bezug zum Ausländerrecht passiert sei: „Die Politik legt ja Wert darauf, dass es Ausländern in Norwegen so schwer wie möglich gemacht wird.“
Angesichts des traditionell großen EU-Widerstands im Lande habe die Politik alles getan, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu wecken, der Status Norwegens als EWR-Mitglied ändere im Prinzip nichts an der nationalen Souveränität, sagt Imran Haider, Jurist beim Gewerkschaftsdachverband LO – obwohl die natürlich durchaus begrenzt worden sei.
„Scheiß auf Europa, wir sind in Norwegen“
Freizügigkeit sei nun mal ein Grundprinzip im EU/EWR-Raum. Die Verantwortlichen machten sich deshalb jetzt auch lächerlich, wenn sie mit einer angeblich „komplizierten Rechtslage“ entschuldigen wollten, dass man jahrelang versucht habe, Menschen über finanzielle Repressalien diese Freizügigkeit einzuschränken.
„Scheiß auf Europa, wir sind hier in Norwegen“ lautete offenbar das Motto, meint auch Rechtsanwalt Helge Hjort. Dabei hatte der für solche Rechtsfragen zuständige EFTA-Gerichtshof schon in einem Urteil vom 20. März 2013 (E-3/12) grundsätzlich festgestellt: Die EWR-Regeln „sind ein Hindernis für Vorschriften im nationalen Recht, die die faktische Anwesenheit im fraglichen EWR-Staat zur Voraussetzung für den Leistungsbezug machen“.
Was für Oslo alles andere als überraschend gekommen sein dürfte. Bevor das Land nämlich 2012 die entsprechende EU-Verordnung übernahm, hatte es eine ausführliche Debatte darüber gegeben, wie man vermeiden könne, dass nicht-norwegische Bezugsberechtigte Sozialleistungen „einfach mit nach Hause nehmen“ könnten. Von der damaligen sozialdemokratischen Regierung bestellte juristische Analysen hatten alle das gleiche Ergebnis gehabt: Das gehe nicht, denn diese Verordnung habe Vorrang vor widersprechenden nationalen Regeln. Daraufhin wurde offensichtlich das Motto ausgegeben, europäisches Recht ganz einfach erst einmal so lange wie möglich zu ignorieren.
Dafür gibt es ein Wort: Klassenjustiz
Schon im ersten Regierungsprogramm der seit 2013 regierenden Rechts-Rechtsaußen-Koalition aus Konservativen und rechtspopulistischer Fortschrittspartei wurde die Wichtigkeit von Maßnahmen zur Begrenzung oder dem Stop von „Sozialleistungsexport“ ausdrücklich hervorgehoben. Ein hoher Regierungsjurist hatte schon Jahre zuvor empfohlen, an „nationalen Ordnungen, die eine politische Mehrheit will“ einfach festzuhalten und darauf zu hoffen, dass sie nur im Einzelfall von Personen mit den notwendigen Ressourcen rechtlich angegriffen würden.
Es sei sicher kein Zufall, dass vom jetzt aufgedeckten Justizskandal Personen betroffen seien, die gerade solche Ressourcen nicht hatten, sagt der Verwaltungsrechtsprofessor Jan Fridthjof Bernt. „Rechtssicherheit hängt also nach wie vor davon ab, welche finanziellen Möglichkeiten du hast und wer du bist.“ Dafür gibt es ein Wort: Klassenjustiz. Und diesen Begriff gebrauchten in den letzten Tagen zunehmend norwegische Medienkommentare.
Und Rune Halseth? Sein Verteidiger hat ihm jetzt mitgeteilt, er werde für ihn ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen, damit der 55-jährige seine Unschuld schwarz auf weiß bestätigt bekomme. Er kann mit Haftentschädigung rechnen, die Rückzahlung der angeblich unrechtmäßig erhaltenen Gelder, die er seit drei Jahren monatlich abstottert, wird gestoppt und er erhält das bereits Bezahlte wieder zurück. Eine wirkliche Wiedergutmachung sei das nicht, meint er: „Das hat der Staat mir ja gestohlen.“
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