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Rechtsschritte gegen Springer

Köln (dpa) — Der Axel-Springer- Verlag darf in seiner Werbung nicht länger behaupten, daß ARD und ZDF 50 Millionen Mark zuviel an Gebühren kassiert haben. Das Landgericht Hamburg habe dies per einstweiliger Verfügung untersagt, teilte der WDR mit. Dem Springer-Verlag drohe bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 500.000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Nach WDR-Angaben hieß es in einer Springer-Werbung unter dem Titel „Gebührenskandal“: „Schon 50 Millionen Mark haben ARD und ZDF an Gebühren zuviel kassiert — und keiner weiß wofür“. Dabei ging es um den Gebührenanteil von 75 Pfennig, der seit Anfang des Jahres für den noch nicht bestehenden nationalen Hörfunk erhoben wird. Dieses Geld wird nach Angaben von ARD und ZDF auf einem Sonderkonto gespart.