Rechtssachen:
Eine querschnittgelähmte Frau aus Schleswig-Holstein hat vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich wegen eines nicht rollstuhlgerechten Behindertenparkplatzes geklagt. Die Klägerin hatte nach Angaben eines Anwalts 2009 auf einem Parkplatz in Ratzeburg geparkt und war beim Aussteigen gestürzt, nachdem ihr Rollstuhl im Kopfsteinpflaster steckengeblieben war. Das Oberlandesgericht Schleswig muss nun entscheiden, ob der Frau Schadensersatz zusteht. (dpa)
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