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Rechtslage des Tieres

Berlin. Das Abgeordnetenhaus übernahm am Samstag elf Bundesgesetze. Auch in Berlin gilt nun das Gesetz „zur Verbesserung der Rechtslage des Tieres“, wonach Tiere juristisch nicht mehr länger als Sache, sondern als Lebewesen betrachtet werden, sowie das Gesetz über die Errichtung der „Deutschen Bundesstiftung Umwelt“. Übernommen wurden weiter eine Änderung des Weingesetzes und die Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, mit der eine Flugsicherungszulage eingeführt wird.

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