Rechtsextremismus bei der Bundespolizei: Milde für rechte Polizisten
In den letzten zwölf Jahren gab es 30 Fälle von Rechtsextremismus in der Bundespolizei. Viele kommen mit glimpflichen Strafen davon.
dpa | Der Bundespolizei sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums 30 rechtsextreme Vorfälle in den eigenen Reihen aus den vergangenen zwölf Jahren bekannt. Gegen jeden der betroffenen Mitarbeiter sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, hieß es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Konkret geht es nach Angaben des Ministeriums um „rechtsextreme Äußerungen, das Verwenden verfassungswidriger Symbole, das Dulden der Verwendung verfassungswidriger Symbole sowie das Tragen von Bekleidung, die auch der rechtsextremen Szene zugeordnet wird, zum Beispiel der Marke „Thor Steinar“.
Die Auskunft bezieht sich auf Fälle ab 2007 – allein elf davon seien im Jahr 2017 gezählt worden, hieß es. Im laufenden Jahr wurde demnach bislang ein Vorfall bekannt. Mehr als zwei Drittel der Vorkommnisse seien durch interne Hinweise bekanntgeworden. Zehn Beamte auf Zeit („auf Widerruf“) seien entlassen worden. In vier Fällen sei eine Geldbuße verhängt oder ein Verweis ausgesprochen worden. In 21 Fällen seien Strafanzeigen gestellt worden.
Disziplinarverfahren läuft schleppend
Das Ministerium wies darauf hin, dass 46 573 Menschen bei der Bundespolizei arbeiteten. Die 30 Fälle entsprächen einem Anteil von 0,06 Prozent des Personalbestands.
Gegen einen Bundespolizisten, der bei einem Neonazi-Treffen im sächsischen Ostritz im Juni negativ auffiel, wird noch ermittelt. Der Mann trug Aufnäher mit Kreuzritter-Symbolen auf der Uniform. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, zu dem das Ministerium unter anderem aus Gründen des Datenschutzes keine weiteren Angaben machen wollte.
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, André Hahn, zeigte sich unzufrieden: „Warum sich das Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten so lange zieht und warum die Bundesregierung nicht zumindest über jene Aspekte aufklärt, die nicht dessen Personaldatenschutz direkt tangieren, ist nicht nachvollziehbar“, erklärte er.
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