Rechtsextreme in Staatsdienst: Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr ein
Bewerber für den Staatsdienst in Rheinland-Pfalz müssen künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören. Das trifft vor allem AfD-Mitglieder.
Demnach müssen alle Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den zurückliegenden fünf Jahren angehörten. Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht verbeamtet oder in den öffentlichen Dienst eingestellt.
Grundlage dafür ist eine Liste des Landesverfassungsschutzes mit extremistischen Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste, die regelmäßig aktualisiert wird, steht auch die AfD.
Die Verwaltungsvorschrift gilt künftig für Neueinstellungen. Für die schon im Staatsdienst Beschäftigten kann die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation dagegen disziplinarrechtlich relevant sein. Entscheidend sei der Einzelfall, teilte das Ministerium mit. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.
„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land“, erklärte Ebling. Es dürften „keine Zweifel bestehen, dass alle, die für diesen Staat arbeiten, mit Überzeugung für unsere Verfassung einstehen“.
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