Rechtsextreme Anschlagsserie: Wer versagte in Neukölln?
Bis heute sind die Anschläge unaufgeklärt. Eine Kommission sieht Fehler bei Staatsanwaltschaft und VS, aber keine rechten Strukturen bei der Polizei.
Deren beide Mitglieder, der Ex-Bundesanwalt Herbert Diemer, einst Chefankläger im NSU-Verfahren, und die ehemalige Polizeipräsidentin von Eberswalde, Uta Leichsenring, hatten seit Oktober 2020 mögliche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen aufgearbeitet – nun haben sie ihr 100-seitiges Ergebnis präsentiert.
Mehr als 70 Straftaten, darunter 23 Brandanschläge, werden dem Komplex zugerechnet. Die Hauptverdächtigen jedoch sind auf freiem Fuß. Dieser Umstand sowie zahlreiche Skandale, etwa um nicht weitergegebene Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei, Beamte, die mit den Hauptverdächtigen verkehrten, oder einen Staatsanwalt mit angeblicher AfD-Nähe, haben das Vertrauen insbesondere der Geschädigten in Polizei, Verfassungsschutz (VS) und Staatsanwaltschaft erodieren lassen. Die Kommission hatte es sich daher zur Aufgabe gemacht, von der „Sicht der Betroffenen“ auszugehen, wie Diemer vor dem Ausschuss sagte.
Die Untersuchung war umfangreich: Überprüfung von etwa 17.000 Aktenseiten von Polizei und VS, dazu 17 Gigabyte elektronischer Daten, Auswertung von Telefonmitschnitten, Gespräche mit Ermittler*innen und den Opfern. Im Ergebnis sehen Diemer und Leichsenring nicht den großen Skandal um etwaige rechtsextreme Netzwerke oder das „interessengeleitete“ Übersehen von Informationen. Die ausgebliebenen Ermittlungserfolge seien, so sagte es Diemer, „nicht auf rechtsextreme Umtriebe oder verdeckte rechtsextreme Strukturen zurückzuführen“. Stattdessen hätten die Sicherheitsbehörden ihre „Arbeit grundsätzlich ordentlich verrichtet“.
Die Serie: 72 Straftaten, darunter 23 Brandanschläge, etwa auf das Auto des Politikers Ferat Koçak, werden zum Komplex gerechnet.
Die Täter: Die Neonazis Sebastian T. und Tilo P. gelten als hauptverdächtig. Im Dezember 2020 wurden sie verhaftet. Aktuell sind sie auf freiem Fuß; ein Prozess könnte bald folgen.
Kommission Neukölln: Der Senat beauftragte im Oktober 2020 zwei externe Ermittler mit Ermittlungen. Für einen Untersuchungsausschuss gab es bislang keine Mehrheit im Senat; die Linke hält an der Forderung fest. (epe)
Aber: Während der Polizei, insbesondere der im Mai 2019 eingesetzten Sonderermittlungsgruppe BAO Fokus, ein gutes Fazit ausgestellt wird, findet der Bericht kritische Einschätzungen zu der Arbeit von Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz.
Seriencharakter ignoriert
So habe das Landeskriminalamt (LKA) den Seriencharakter der Straftaten frühzeitig erkannt, die Staatsanwaltschaft dagegen nicht. Die für politische Verfahren zuständige Abteilung 231 habe es noch im Februar 2018 bei einem Haftantrag gegen die beiden Hauptverdächtigen Sebastian T. und Tilo P. versäumt, die „gleichgelagerten Straftaten sowie der persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten und des Umfelds der Delinquenz darzustellen“. Der Antrag sei vom Amtsgericht entsprechend „postwendend abgelehnt“ worden. Ein späterer Haftantrag vom November 2019 und eine Berufung gegen dessen Ablehnung findet dagegen eine lobende Erwähnung.
Zudem habe die Staatsanwaltschaft in der ersten Jahreshälfte 2017 drei Monate gebraucht, um nach einem LKA-Bericht ein Ermittlungsverfahren samt Telekommunikationsüberwachung gegen T. und P. zu eröffnen. Dieser lange Zeitraum sie „unüblich“. Die Kommission kritisiert zudem, dass die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen Opfern der Anschläge mitteilte, dass die Verfahren eingestellt seien, obwohl die Ermittlungen zu der Serie weiterliefen. Dies sei laut Diemer „völlig unnötig“ gewesen, es habe „Sensibilität“ vermissen lassen.
Im August 2020 hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Anschlagsserie an sich gezogen und die bis dato ermittelnden leitenden Staatsanwälte versetzt. Die beiden hauptverdächtigen Neonazis wurden im Dezember vergangenen Jahres festgenommen, aber nach Entscheidungen des Landgerichts, das einen „dringenden Tatverdacht“ nicht sah, aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Prozess könnte ihnen dennoch bald gemacht werden. Im Ausschuss sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD): „Die Generalstaatsanwältin hat erkennen lassen, dass sie davon ausgeht, dass die Generalstaatsanwaltschaft demnächst Anklage erhebt.“
Kritik am VS
Zur Kritik am VS sagte Leichsenring: Dessen „personelle und technische Ausstattung gehen nicht ganz mit der Zeit“. Es fehle an Programmen zur Analyse und Datenaufarbeitung. Insgesamt 76.000 abgehörte Telefongespräche von Januar 2017 bis Juni 2019 musste der VS auswerten. Eine Stichprobe von etwa 1.000 Gesprächen, die sich Leichsenring und Diemer vorlegen ließen, habe gezeigt, dass „teilweise zu sehr langen Gesprächen nur sehr kurze Protokolle gefertigt wurden“, mitunter auch womöglich relevante Informationen nicht erkannt worden seien. Ein Vier-Augen-Prinzip könne hier Abhilfe schaffen.
Ungeklärt ist die Frage, woher die Tatverdächtigen sensible personenbezogene Daten ihrer Opfer erhielten. Die Kommission fand keine Anzeichen, dass Polizist*innen diese abgefragt hätten, verwies aber darauf, dass etwa 1.000 Mitarbeiter des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Zugriff selbst auf gesperrte Daten hätten. Hier müsste die Kontrolle verschärft werden. „Diesem Thema werden wir uns widmen müssen“, sagte dazu Geisel. Eine mögliche erneute Überprüfung der abgehörten Telefonate müsse durch „unabhängige Stellen“ erfolgen.
Der CDU-Abgeordnete Burkhard Dregger freute sich, dass der Bericht den Sicherheitsbehörden eine „summa summarum außerordentlich gute Arbeit“ attestiere und es „keine rechtsextremen Netzwerke“ gebe. Gestärkt werden müsse die Arbeit des VS.
Dem widersprachen Niklas Schrader (Linke) und Benedikt Lux (Grüne): Beide betonten, die Nichtexistenz rechter Netzwerke in der Polizei sei mit dem Bericht nicht bewiesen. Schrader sieht weiteren Aufklärungsbedarf, etwa zu privaten Kontakten zwischen Polizisten und dem Tatverdächtigen T. Nun den VS aufzurüsten, statt über dessen Versäumnisse zu sprechen, bezeichnete er als denselben Fehler wie den, der nach dem NSU begangen wurde.
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