Rechtsaußen: Karriere à la AfD
Der AfD-Landeschef Georg Pazderski will in den Bundestag. Die Wahl, mit der er in Berlin an die Macht kam, muss wegen Betrugsverdachts zum Teil wiederholt werden.
Die Berliner AfD macht sich für die Bundestagswahl bereit: Am 4. März wollen die Rechtspopulisten auf einem Parteitag ihre Landesliste für die Wahl im September aufstellen. Georg Pazderski, Partei- und Fraktionschef in Berlin, will sich dabei um einen Spitzenplatz bewerben, bestätigte die Partei am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Tagesspiegels. Pazderski, der bei seiner Wahl zum Fraktionschef noch versichert hatte, er sehe seine Zukunft im Abgeordnetenhaus, will nach eigenen Angaben eine Doppelspitze mit der zweiten Landesvorsitzenden Beatrix von Storch bilden, die aktuell für die AfD im Europaparlament sitzt.
Ob dieser Plan aufgeht, wird sich bei dem kommenden Nominierungsparteitag zeigen. Pazderski wurde vom Pankower Kreisverband bereits als Direktkandidat aufgestellt – hier das Direktmandat zu holen ist für die Partei aber wenig wahrscheinlich. Chancen hätte die Partei dafür wohl am ehesten in Marzahn-Hellersdorf, wo die über den Bezirk hinaus bisher wenig bekannte Abgeordnete Jeanette Auricht aufgestellt wurde. Insgesamt könnte die Berliner AfD aktuellen Umfragen zufolge zwei bis fünf Bundestagsmandate erhalten. Von Storch selbst hat sich bisher nicht zu den Plänen Pazderskis geäußert.
Während die Landesvorsitzenden schon wieder weiterziehen wollen, gibt es weiterhin Streit über ihre Wahl zum Parteivorstand im Januar 2016, als sich der nationalkonservative Flügel der Partei klar gegen die liberaler ausgerichtete Strömung durchgesetzt hatte: Damals hatten mehrere AfD-Mitglieder nach der Wahl kritisiert, diese sei manipuliert worden, indem Stimmen falsch ausgezählt worden seien und mehrere Personen doppelt abgestimmt hätten.
Eine entsprechende Klage zweier AfD-Mitglieder vor dem parteiinternen Schiedsgericht beschied dieses jetzt positiv: Die Wahl der Beisitzer muss wiederholt werden. Pazderski und von Storch selbst sind davon nicht betroffen, allerdings eher aus formalen Gründen: Die Kläger waren nur zur Anfechtung der Beisitzerwahl, bei der sie selbst angetreten waren, berechtigt.
„Ein falsches Urteil“ nannte Parteisprecher Ronald Gläser, selbst am rechten Rand der Berliner Partei verortet, die Entscheidung am Mittwoch gegenüber der taz. Es seien bei der Wahl „einige wenige lächerliche Fehler“ passiert, die den Ausgang der Wahl in keinster Weise beeinflusst hätten. Die Partei wolle nun versuchen, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Ein weiteres Verfahren vor dem Schiedsgericht ist laut Gläser ebenfalls entschieden: Heribert Eisenhardt, AfD-Mitglied aus Lichtenberg und dort seit der Wahl auch Teil der AfD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), darf demnach in der Partei bleiben. Recherchen des Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum (apabiz) hatten im Mai 2015 bewiesen, dass Eisenhardt unter falschem Namen regelmäßig als Redner bei den montäglichen Bärgida-Demonstrationen auftrat, von denen sich die AfD offiziell distanziert hatte. Auch bei anderen Neonazi-Demonstrationen ist Eisenhardt seitdem gesehen worden. Offiziell hieß es dazu von der Partei immer, man strebe einen Parteiausschluss gegen ihn an – gleichzeitig war aber etwa auf Parteitagen keinerlei Distanzierung von Eisenhardt zu erkennen.
Eisenhardt sei nun mit einer zweijährigen Ämtersperre belegt worden, so Gläser, der angibt, die Entscheidung des Gerichts zu bedauern. Da Eisenhardts BVV-Mandat kein Amt ist, bleibt es von der Sperre unberührt.
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