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■ RechtsanwälteWerbeverbot gelockert

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Werbeverbot für Anwälte gelockert – zulässig sind jetzt öffentliche Hinweise auf spezielle Tätigkeitsbereiche wie „Strafverteidigungen“. Das verstoße nicht gegen das für Anwälte geltende Werbeverbot, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung.

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