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Rechtsanspruch geplantZwei Jahre zur Pflege von Angehörigen

Der Plan des Familienministeriums zur Pflege von Angehörigen steht: Arbeitnehmer sollen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts beziehen können - und das später ausgleichen.

Hand in Hand: Arbeitnehmer sollen einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren erhalten. Bild: dpa

FRANKFURT dpa | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat ihre Pläne für einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit konkretisiert. In einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schlug sie vor, dass Arbeitnehmer zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und währenddessen drei Viertel des Gehalts beziehen können. "Später müsste er dann wieder voll arbeiten, bekäme aber weiterhin so lange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat - bis also das Zeit- und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind", schlug Schröder vor.

Für Arbeitnehmer gibt es bereits die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Viele Berufstätige fürchteten aber gravierende Nachteile, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb wolle sie einen Rechtsanspruch auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer einführen. Dabei gehe es nicht nur um die Pflege der Eltern. "Es können auch Kinder oder andere Angehörige sein. Ich werde das auch auf kein Alter beschränken."

Der Steuerzahler trage fast keine Kosten, betonte die Ministerin. Für Arbeitgeber gebe es allerdings ein gewisses Risiko, wenn Arbeitnehmer mitten in der Pflege-Teilzeit den Betrieb verließen. "Wie sich Unternehmen dagegen absichern können, lassen wir gerade durchrechnen", sagte Schröder.

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6 Kommentare

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  • U
    ungerecht

    Der Vorschlag ist weltfremder akademischer Unfug: Ausgerechnet Pflege von Angehörigen finanziell auf zwei Jahre zu befristen, lässt die Tatsache vollkommen außer Acht, dass notwendige Pflege sich nicht statistisch veranschlagen lässt. Deshalb muss die finanzielle Unterstützung flexibel geplant werden und immer dem individuellen Fall angepasst werden. Das macht mehr Arbeit, ist aber gerecht(er) als eine pauschale Veranschlagung von zwei Jahren.

  • DS
    Das Selbst

    Weiter so!!!

    CDU vor noch ein Eigentor.

     

    Nur weiter so Partei der Mitte, die Bürger werden es ihnen danken, und sie bei den nächsten Wahlen in den Urlaub schicken.

    Das haben sie sich verdient.

  • JK
    Juergen K

    So ein Arbeitgeber

    soll also für 2 Jahre 1/4 des Gehaltes vorstrecken,

     

    in der Summe also ein halbes Jahresgehalt !?

  • T
    Technixer

    Das solch eine unüberlegte Grütze von einer CDU Politikerin kommt war ja klar.

     

    Kritikpunkt 1: Jemand der für 1200,- Netto arbeitet soll dann 900,- haben?! und dann noch seine private Vorsorge + Urlaub + Kinder schaffen? Für zwei Jahre?

     

    Kritikpunkt 2: 1200,- Netto ist ja schon ein relativ "guter" Verdienst, FrisörInen, ArzthelferInen, KindergärtnerInen, AltenpflegerInen und viele mehr verdienen nichteinmal drei Viertel davon!!

    Diese Berufsgruppen gehören nämlich zu den 6,7 Millionen Hartz IV Beziehern die ihre VOLLARBEIT damit aufstocken müssen.

     

    Kritikpunkt 3: Durch die Einführung von so etwas hätten wir nochmehr Lohndruck auf die Beschäftigten der Altenpflege und medizinischen Hausbetreuung.

     

    Fazit: TOLL! das es eine solch führsorgliche Familienministerin gibt.

    Wie im Spiegel zu lesen war/ist, haben unsere Abgeordneten ja ganz offensichtlich genug Zeit, um gleich mehrere Vollzeitjobs zu erledigen. Die können sich ja mal um die Generation "umgekehrte Pyramide" kümmern, allerdings nur zu drei Viertel ihres Gehalts... das große Gejammer und ne kräftige Diätenerhöhung wäre dann schon vorprogrammiert.

  • H
    Hamburgerx

    Was ist das denn für ein Irrsinn? Haben wir über 3 Millionen fehlende Arbeitsplätze oder nicht?

     

    Es kann doch nicht sein, dass jetzt Unternehmer ein Risiko tragen werden, Gehalt weiterzahlen zu müssen, für jemanden der zwei Jahre nicht zur Arbeit erscheint. Das ist ja quasi eine Enteignung und ein gewaltiger Nachteil für das jeweilige Unternehmen zur Konkurrenz. Wenn, dann muss das die Gemeinschaft tragen, wenn die häusliche Pflege gefördert werden soll. Aber doch nicht der jeweilige Unternehmer, der nun mal die Arbeitsplätze freiwillig schafft.

     

    Weiter so, die Schweiz wird sich über neue Unternehmer und Akademiker freuen, wenn das in Deutschland so weitergeht mit der Gängelung und Bevormundung von Selbständigen. Wirklich unfassbar. Als ob das AGG und andere Vorschriften nicht schon genug Zumutung gewesen wären.

  • A
    anna

    Was sich eine CDU-Frau so alles ausdenkt, um den Frauen, denn die werden diese zusätzliche Arbeit ja machen, gleiche Chancen in der Arbeitswelt zu verwehren, ist wirklich unglaublich.

    Wenn Frauen nicht gerade neben dem Job noch Kinder erziehen, sollen sie doch mal eben Angehörige pflegen.

    Für Arbeitgeber ist dieses Modell ein Grund, Einstellungen von Frauen skeptischer gegenüber zu stehen.

     

    Und komplett unrealistisch ist es auch. Sollen die Angehörigen nach zwei Jahren nicht mehr pflegebedürftig sein?

    Und soll die Pflegende mal eben halbtägig einen Alzheimer-Patienten pflegen und dann zur Arbeit gehen?

     

    Unsinniger und ärgerlicher geht es wirklich nicht.