: Rechts-Kräftig
Die Stadt Lübeck muss die Kündigung ihres rechtsextremen Mitarbeiters Dieter Kern zurücknehmen, der sich zustimmend zu den Terroranschlägen vom 11. September geäußert hatte. Das hat das Arbeitsgericht Lübeck entschieden. Mit den Äußerungen habe der Mitarbeiter nicht gegen die Menschenwürde der Opfer verstoßen, sagte der Richter zur Begründung. Die Stadt hatte Kern gekündigt, nachdem er die Anschläge öffentlich als „längst überfällige Befreiungsaktion gegen die USA“ bezeichnet hatte. Mit diesem Urteil ist nun auch der dritte Versuch der Stadt gescheitert, den 46-jährigen Umwelttechniker, der dem rechtsextremen „Bündnis Rechts“ angehört, aus ihren Diensten zu entlassen.
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