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Rechtes OnlineportalMedienanstalt untersucht Nius

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) untersucht das rechte Onlineportal Nius. Die journalistische Sorgfaltspflicht sei nicht erfüllt.

Ist Geschäftsführer von „Vius“, der Firma die das Onlinemedium „Nius“ betreibt: Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt Foto: Newscom World/imago

Berlin Nach Informationen von T-online wird das rechtspopulistisch Online-Portal nius.de von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) untersucht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang Nius gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstößt. Der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt, der wegen Vorwürfen des Machtmissbrauchs gehen musste, gründete Nius im Juli 2023.

Mit dem seit 2020 geltenden Medienstaatsvertrag wurde festgelegt, dass Landesmedienanstalten wie die Mabb die journalistischen Inhalte kommerzieller Angebote darauf prüfen dürfe, ob journalistische Mindeststandards eingehalten werden, nachdem sie jahrelang unbeaufsichtigt handeln durften. Somit unterliegt Nius anders als etwa die Bild-Zeitung nicht der Selbstregulierung des Presserats.

Gegenüber der taz bestätigt eine Sprecherin der Mabb, dass die Landesmedienanstalt Beschwerden gegen Nius prüfe. Es seien 7 Beschwerden gegen Nius eingegangen. Darüber hinaus könne die Mabb aber aufgrund des laufenden Verfahrens keine Auskünfte über Inhalte der Beschwerden oder den Stand der Untersuchung geben.

Mögliche Konsequenzen

Mögliche Konsequenzen können bis zu einer (wenn auch unwahrscheinlichen) Sperrung der Seite reichen, sollen die Kritikpunkte in der Anhörung nicht entkräftet werden. Darüber wird nicht die jeweilige Landesmedienanstalt, sondern die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten entscheiden, da es sich bei Nius um ein bundesweites Angebot handelt.

Erfahrung in aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für Alternativmedien, die Kritik geraten, hat die Mabb bereits im Fall von Portal „KenFM“ sammeln können. Da das Portal die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllte, hatte die Behörde ein Verfahren eingeleitet. Das Urteil kam jedoch nie zum Tragen, weil das Portal aus dem Internet gelöscht wurde.

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6 Kommentare

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  • Gewaltverherrlichung, Volksverhetzung, Verherrlichung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Handlungen usw. finden bei Hr. Reichelt schlicht nicht statt. Über Grüne zu lästern ist nicht verboten. Herr Reichelt ist ein Medienprofi und wird so leicht keine echte Angriffsfläche bieten. Die Verfahren werden dementsprechend mit Ansage im Sande verlaufen. Gegendarstellungen zu Hr. Reichelts Argumenten wären deutlich hilfreicher. Ansonsten vermittelt man den Eindruck, keine Argumente zu haben und aus der Not heraus den politischen Gegner formal zu attackieren.

  • Wie sieht es mit anderen Medien aus wie zB gmx/web.de, die sich gerne so verkaufen, als würden bei ihnen Journalisten arbeiten und sie selbst Nachrichtenseiten?



    Als eine Freundin von mir sich beim Presserat über unglaubliche Fakenews von denen beschweren wollte (also noch weit jenseits von journalistischer Sorgfaltspflichtversagens) kam nur die Antwort, sie seien für kommerzielle Anbieter nicht zuständig. Nach diesem Artikel weiss ich nun endlich, wer für die nächsten Beschwerden gegen gmx/web.de zuständig ist. Danke schön :)

    Nebenbei, ausgerechnet das kommerzielle und gar nicht tendenziöse "Portal" (wie ist Portal denn definiert?) t-online als Quelle zu nennen, entbehrt an dieser Stelle nicht einer gewissen Selbstironie :)

  • Möge die Mabb den Fall Nius so gründlich wie zügig prüfen.

    Und insofern, mit Entschuldigung an Kulle "Eckehaaat" Westphal und die "Fuckin' Kius Band" (ohauerhahau):



    "Wir kommen von Nius



    und verbreiten nur Schei...



    Wir pöbeln und hetzen,



    waschen braune Westen weiß."



    www.youtube.com/wa...=iOd4UUFRmGI&t=48m

  • Das pseudojournalistische Portal t-online, das der Werbe- und Plakatfirma Ströer gehört, als Quelle zu zitieren ist schon abenteuerlich.

    • @Thomas Müller:

      So, pseudo journalistisch ist ein netter, aber hier nichtssagender Ausdruck. Das es Ströer gehört beweist nun wieder was? Als Quelle absolut brauchbar wenn man den Wahrheitsgehalt prüft. Habe in und wieder t-online gelesen und mich auch gewundert, daß es gar nicht so übel ist. Was hier zitiert wird ist augenscheinlich korrekt.

    • @Thomas Müller:

      Manche würden sagen es sei abenteuerlich zu behaupten, dass



      t-online pseudojournalistisch sei. Ich gehöre dazu.