Rechtes Onlineportal: Medienanstalt untersucht Nius
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) untersucht das rechte Onlineportal Nius. Die journalistische Sorgfaltspflicht sei nicht erfüllt.
![Foto von Julian Reichelt. Er trägt Brille und Anzug und schau direkt in die Kamera. Foto von Julian Reichelt. Er trägt Brille und Anzug und schau direkt in die Kamera.](https://taz.de/picture/6826270/14/julian-reichelt-nius-bild-1.jpeg)
Mit dem seit 2020 geltenden Medienstaatsvertrag wurde festgelegt, dass Landesmedienanstalten wie die Mabb die journalistischen Inhalte kommerzieller Angebote darauf prüfen dürfe, ob journalistische Mindeststandards eingehalten werden, nachdem sie jahrelang unbeaufsichtigt handeln durften. Somit unterliegt Nius anders als etwa die Bild-Zeitung nicht der Selbstregulierung des Presserats.
Gegenüber der taz bestätigt eine Sprecherin der Mabb, dass die Landesmedienanstalt Beschwerden gegen Nius prüfe. Es seien 7 Beschwerden gegen Nius eingegangen. Darüber hinaus könne die Mabb aber aufgrund des laufenden Verfahrens keine Auskünfte über Inhalte der Beschwerden oder den Stand der Untersuchung geben.
Mögliche Konsequenzen
Mögliche Konsequenzen können bis zu einer (wenn auch unwahrscheinlichen) Sperrung der Seite reichen, sollen die Kritikpunkte in der Anhörung nicht entkräftet werden. Darüber wird nicht die jeweilige Landesmedienanstalt, sondern die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten entscheiden, da es sich bei Nius um ein bundesweites Angebot handelt.
Erfahrung in aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für Alternativmedien, die Kritik geraten, hat die Mabb bereits im Fall von Portal „KenFM“ sammeln können. Da das Portal die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllte, hatte die Behörde ein Verfahren eingeleitet. Das Urteil kam jedoch nie zum Tragen, weil das Portal aus dem Internet gelöscht wurde.
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