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Recht auf die Leiche des Vaters

■ Oldenburgerin gewann jahrelangen Rechtsstreit gegen Ehefrau ihres Vaters

Den jahrelangen Rechtsstreit um die Leiche ihres Vaters hat jetzt eine Frau aus Oldenburg gewonnen. Die Krankenkasse muß ihr nun — über zwei Jahre nach dem Tod — einen Teil des Sterbegeldes auszahlen. Der Mann war Anfang 1987 in Hamm/Westfalen gestorben. Die von ihm getrennt lebende zweite Ehefrau beauftragte daraufhin einen Bestattungsunternehmer in Hamm mit der Beerdigung. Dagegen erwirkte die Tochter aus erster Ehe eine einstweilige Anordnung. Sie hatte vor Gericht geltend gemacht, allerletzer Wille des Vaters sei es gewesen, neben seiner ersten Ehefrau in Bremen beerdigt zu werden. „Der Versicherte hatte sich offenbar gegenüber den zerstrittenen Angehörigen aus beiden Ehen jeweils so geäußert, wie diese es hören wollten“, stellten die Richter fest.

Während der Trauerfeier am 16. Februar 1987 war dann der Bestattungsunternehmer aus Hamm erschienen, hatte den Toten unter Bezug auf die Gerichtsentscheidung in seine Obhut genommen und ihn nach Bremen gebracht. Der Tochter berechnete er dafür, für erforderliche Desinfektionsmaßnahmen und einen neuen, zehnmal teureren Sarg 4.178 Mark. Für Friedhofsgebühren wurden in Bremen noch einmal 2.133,40 Mark fällig.

Im folgenden jahrelangen Rechtsstreit um die Rückführung der Leiche ins Westfälische mußte sich die zweite Frau von den Richtern als Ablehnungsgrund sagen lassen, daß ein „Toter kein Umzugsgut“ sei. Die Oldenburger Sozialrichter urteilten, es komme nicht darauf an, ob derjenige, der die Bestattung besorgt habe, dies auch rechtmäßig getan habe. dpa

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