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Recht auf VergessenGoogle einigt sich mit Max Mosley

Google wollte Seiten mit Sexbildern von Mosley nicht automatisch aus dem Suchindex entfernen. Jetzt ist die Suchmaschine wohl eingeknickt.

Max Mosley im Jahr 2008, in unverfänglicher Pose abgebildet. Bild: dpa

FREIBURG taz | Muss Google künftig Filter in seine Suchmaschine einbauen, damit rechtswidrige Sex-Fotos nicht mehr angezeigt werden? Nächste Woche wollte das Oberlandesgericht Hamburg diese grundsätzliche Frage entscheiden. Doch das Urteil fällt aus, denn Google und Kläger Max Mosley haben sich in letzter Minute doch noch geeinigt. Vermutlich bekommt Mosley den geforderten Filter und Google vermeidet eine negative Grundsatzentscheidung.

Der 75-jährige englische Anwalt Max Mosley war früher Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. Seit 2008 kursieren im Internet Bilder von einer sado-masochistischen Sex-Orgie, die Mosley mit fünf Prostituierten inszenierte.

Seit Jahren versucht Mosley die Verbreitung der Bilder zu verhindern, die seine Intimsphäre verletzen und daher nicht ohne sein Einverständnis gezeigt werden dürfen. Dabei ging er gegen die Inhaber der Domains vor und wenn diese nicht greifbar waren, bat er Google, die Seiten zumindest aus den Trefferlisten zu streichen.

Auf die Dauer war ihm dies aber zu aufwändig und er forderte Google auf, einen Filter zu entwickeln, der verhindert, dass diese Bilder überhaupt in Trefferlisten zu seinem Namen auftauchen. Google weigerte sich jedoch, man sei schließlich keine Zensurmaschine. Der Suchkonzern werde aber weiterhin illegale Bilder aus den Suchlisten entfernen, sobald Mosley diese meldet. Das genügte Mosley nicht.

Urteilsverkündung vertagt

Zunächst siegte der Engländer beim Landgericht Hamburg. Google wurde verurteilt, für sechs konkrete Fotos Filter zu entwickeln. Dagegen ging Google in Berufung. Doch das Oberlandesgericht Hamburg signalisierte bei seiner Verhandlung im Februar, dass Mosley auch in der zweiten Instanz gewinnen wird.

Am 5. Mai sollte eigentlich das Urteil fallen, doch ohne Begründung wurde der Termin auf 19. Mai verschoben. Inzwischen weiß man, dass Google und Mosley hinter den Kulissen an einer Einigung in letzter Minute arbeiteten. Am Montag wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, wie Spiegel Online herausfand. Inzwischen haben beide Seiten der taz fast wortgleich bestätigt, dass der Streit „zur Zufriedenheit beider Seiten“ beigelegt sei. Über Details werde man aber nichts sagen.

Es liegt allerdings ziemlich nahe, wie die Einigung aussieht: Max Mosley bekommt das, was er wollte und zieht deshalb seine Erfolg versprechende Klage zurück. Künftig wird Google wohl per Filter automatisch verhindern, dass Mosleys Sex-Fotos erneut in die Trefferlisten gelangen. Die Einigung gilt nicht nur für Google Deutschland, sondern "in allen Ländern“, wie Google der taz bestätigte. Mosley hatte parallel auch Prozesse in Frankreich und Großbritannien geführt.

Google hatte offensichtlich die Hoffnung verloren, am Ende beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof doch noch zu gewinnen. Nach der Einigung mit Mosley gibt es nun immerhin kein Grundsatz-Urteil, auf das sich andere Betroffene berufen können. Allerdings können jene hoffen, dass Google auch in ihrem Fall einlenkt, wenn sie glaubwürdig mit einer Klage drohen. Mosleys Anwältin Tanja Irion weiß nun, wie man Google in die Knie zwingt.

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1 Kommentar

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  • Moinmoin -

    Gegen das Vergessen -

    Ge nau!

    Einfach dufte - daß ihr

    $ 94 RStGB - nicht vergeßt!

    Balin bleibt Balin!

    Pickelhaubenfest!

    &Nicht vergessen - danach

    Freikorps!