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Recht auf Selbstbestimmung

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

BERLIN dpa ■ Der Bundestag hat den rund 6,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland den Weg in ein weitgehend barrierefreies und selbstbestimmtes Leben geebnet. Das Parlament billigte gestern das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen bei Enthaltung der PDS mit breiter Mehrheit. Nun hängt das Schicksal des Gleichstellungsgesetzes von den Bundesländern ab, die es vor allem aus Kostengründen bislang kritisch sehen.

Das Gleichstellungsgesetz will mit dem behördlichen Zuständigkeitsdschungel Schluss machen sowie die Verwaltungsverfahren entbürokratisieren und beschleunigen. Sie sollen in Zukunft maximal vier Wochen dauern. Behinderte erhalten einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsassistenten, etwa einen Vorleser für Blinde oder einen Gebärdendolmetscher für Hörbehinderte. Die beschlossenen Leistungsverbesserungen sollen grundsätzlich durch Umschichtung finanziert werden, nicht durch Aufstockung der Mittel von derzeit jährlich etwa 28 Milliarden Euro.

Für Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) sind mit dem Gesetz die Weichen gestellt, dass Behinderte nicht mehr Objekt der Fürsorge sind, sondern ihr Leben selbstbestimmt in die Hand nehmen können. Riester lobte die aktive Beteiligung der Behindertenverbände bei der Ausarbeitung des Gesetzes.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD), appellierte an die Bundesländer, dem Gleichstellungsgesetz nun zu folgen und es durch entsprechende Landesgesetze zu flankieren.

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