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Rechnungshof rügt EnBW-DealHarte Kritik an Mappus' Regierung

Der Rechnungshof hat den Kauf der EnBW-Anteile durch die ehemalige Regierung von Baden-Württemberg kritisiert. Der Deal habe der Landesverfassung nicht genügt.

Warum war da diese Eile? Bild: dapd

STUTTGART dpa | Der Rechnungshof in Baden-Württemberg hat das Vorgehen der früheren Landesregierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim Abschluss des EnBW-Deals scharf gerügt. Die Prüfung des Geschäfts von Ende 2010 ergab, „dass das Verfahren im Vorfeld des Vertragsabschlusses in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen“. Die Finanzprüfer übergaben ihren Bericht zu dem umstrittenen Milliardengeschäft am Dienstag dem Landtag und der Landesregierung.

Der Rechnungshof hinterfragte vor allem die Rolle der Investmentbank Morgan Stanley. Sie war für die Prüfung des Kaufpreises von 4,7 Milliarden Euro zuständig. Risiken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, monieren die Kontrolleure. Die Bank, deren Deutschlandchef Dirk Notheis ein Vertrauter von Mappus ist, sei „ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung“ beauftragt worden, heißt es in dem Prüfbericht. Angesichts der Höhe des Honorars in zweistelliger Millionenhöhe hätte es einen Nachtragshaushalt geben müssen.

Harte Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass die damalige Landesregierung den Kauf nicht richtig habe erklären können. Das Landesinteresse am Erwerb sei „nicht überzeugend begründet“ worden.

Die grün-rote Landesregierung wirft Mappus und Notheis vor, den Preis von 4,7 Milliarden Euro nicht richtig ermittelt zu haben. Auch dadurch habe das Land dem französischen Energiekonzern EDF zu viel für die 45 Prozent an der EnBW bezahlt. Das Gutachten ist insbesondere für Notheis brisant. Er hatte am Montag erklärt, er wolle eine Auszeit nehmen.

Mappus hatte das Geschäft im Dezember 2010 mit großer Eile und am Landtag vorbei durchgezogen – angeblich weil EDF darauf bestand. Er nutzte dabei das Notbewilligungsrecht des Finanzministers. Im Herbst 2011 erklärte der Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg diese Ausschaltung des Parlaments für verfassungswidrig. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima geriet der Atomstromer EnBW stark in Bedrängnis. Wegen des raschen Ausstiegs aus der Kernenergie schreibt das Unternehmen tiefrote Zahlen.

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3 Kommentare

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  • M
    marie

    leider wird es keine folgen für mappus geben

  • A
    Arne

    Wenn ich das richtig sehe, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Gremien sind übergangen worden, eine Notlage war nicht notwendig, sagt das Verfassungsgericht; also, warum ermittelt da noch niemand???

  • D
    drehmstz

    Diese Ohrfeige des Rechnungshofes ist weit mehr als eine unmissverständliche Auskunft über Mappus und Konsorten, sondern wirft ein grelles Licht auf die Entscheidungsinkompetenz vieler Personen, die landauf landab in öffentlichen Ämtern oder in der "freien" Wirtschaft über riesige Summen Geldes verfügen und zum Schaden der Allgemeinheit vergeuden: Wowereit, Platzeck usw. gehören auch dazu. Aber im Falle von Mappus erwarte ich doch, dass die Staatsanwaltschaft endlich ein Strafverfahren wegen Veruntreuung eröffnet, denn anders kann man diesen gigantischen Flopp dieses Merkel-Zöglings gar nicht einstufen.