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Reaktionen auf VerfassungsklageVerhandlungssache AKW-Sicherheit

Für die Klage einiger Bundesländer und der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen gegen die AKW-Laufzeitverlängerung gibt es gute Gründe. Das zeigt das Beispiel RWE.

Protestaktion am Kühlturm in Neckarwestheim. Bild: dpa

BERLIN taz | Erst vergangene Woche gab der Energiekonzern RWE bekannt, man wolle 300 Millionen Euro in den Uraltreaktor Biblis A stecken. Das Geld werde benötigt, um die Sicherheitsstandards zu erfüllen, die die Atomkonzerne mit der Bundesregierung vereinbart haben, um die Reaktoren länger am Netz halten zu dürfen. Die Klage einiger Bundesländer und der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht werde daran nichts ändern, sagt eine RWE-Sprecherin der taz. "Wir halten an den Investitionen fest."

Der Klage räumt sie wenig Erfolgsaussichten ein: Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss zum Luftsicherheitsgesetz festgestellt, "dass der Bundesrat einer Änderung eines bestehenden Gesetzes nur dann zustimmen muss, wenn damit eine qualitative Änderung der bisherigen Länderaufgaben verbunden ist". Sprich: Die Länder machten doch ohnehin nur, was sie immer taten, warum sollten sie zustimmen müssen?

Damit gibt RWE quasi zu, dass die Qualität der neuen Sicherheitsanforderungen nicht das übersteigt, was bisher auch schon verlangt war. Tatsächlich ist die zugehörige 12. Novelle des Atomgesetzes wachsweich formuliert. Darin steht beispielsweise, man müsse Personal schulen, Leben und Gesundheit schützen oder die Anlagen an den Stand der Technik anpassen.

Mittlerweile gibt es beim Bundesumweltministerium eine Liste, mit der die Regierung in Absprache mit den Atomkonzernen versucht, genauere Kriterien zu definieren. "Da werden viele Punkte aufgeschrieben, die schon längst hätten passieren können", sagt Stephan Kurth, Sicherheitsexperte für Atomkraft beim Öko-Institut. Die Maßnahmen seien noch nicht präzisiert.

Die Tücke liegt im Detail: Viele Kraftwerke müssen ohnehin nachgerüstet werden, wenn sie nicht vom Netz gehen. Kurth befürchtet, dass viele Maßnahmen nun als zusätzliche Sicherheitsinvestition verkauft werden. Bei Biblis A passiert das schon: Bereits seit den 1990er-Jahren gibt es Auflagen, das Kraftwerk zum Schutz vor Erdbeben aufzurüsten. Erst jetzt werden sie umgesetzt - und von RWE als zusätzliche Sicherheit verkauft.

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1 Kommentar

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  • J
    JanG

    Was erwarten die Leute denn? Das AtG ist sowohl im Vergleich mit anderen Ländern als auch mit anderen Technologien das restriktivste Gesetz; in keinem anderen Bereich werden so hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt (und auch erfüllt!). Oder zeigt mir mal das Unternehmen wo der Betrieb runtergefahren wird nur weil ein paar Dübel (von mehreren tausend) nicht den Anforderungen und Standards entsprechen.

     

    Was soll also dann noch in das Gesetz rein ausser der Laufzeitverlängerung? Aber es ist wohl so: in bezug auf die Kernkraft wird in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen. Hierzu sei der Artikel "Risiken der Technik" empfohlen unter:

    kerngedanken.wordpress.com