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Rauhe Sitten

Wer Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommt, muß sich ab 1. Januar 1998 spätestens alle drei Monate wieder „neu“und persönlich arbeitslos melden. Darauf hat gestern das Arbeitsamt Hamburg hingewiesen. Andernfalls würden die Zahlungen automatisch unterbrochen.

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