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Rasterfahndung kommt

■ Innensenator Böse: „Genügend Kontrolle“

Ende Oktober wird auch in Bremen per Rasterfahndung nach gewaltbereiten Schläfern gesucht. Das beschloss gestern der Senat. Dateien von Universitäten, Krankenkassen, Firmen oder Banken können demnächst von der Polizei angefordert werden, um sie nach Extremisten zu durchsuchen. „Das muss man sich so vorstellen wie eine Suchmaschine im Internet, die nach bestimmten Kriterien nach einem Begriff fahndet“, meinte Innensenator Kuno Böse (CDU). Die Kriterien seien weitgehend vom Bundeskriminalamt vorgegeben, etwa „männlich, Student und aus bestimmten arabischen Staaten“, sagte Böse. „Vorwürfe, die Rasterfahndung stelle bestimmte Personengruppen unter Generalverdacht, sind absurd“, betonte der Innensenator. Vielmehr stelle die Fahndungsmethode eine „Entlas-tung“ für Betroffene dar, wenn die Polizei nicht fündig werde. Der Forderung der Grünen, dem Raster einen Richterbeschluss vorzuschalten, werde er nicht nachgehen. Das Raster werde auf Anforderung des Landeskriminalamts vom Innensenator genehmigt, Datenschutzbeauftragter und Polizeiausschuss der Bürgerschaft kontrollierten. „Der Vorwurf, dass es nicht genügend Kontrolle gibt, ist hinfällig“, sagte Böse. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine höhere Kontrolle gibt als die des Parlaments.“ Nächste Woche wird die Ergänzung zum Polizeigesetz voraussichtlich in der Bürgerschaft verabschiedet. ksc

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