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Rassismus verbieten

■ PDS/LL legt Gesetzentwurf vor

Bonn/Berlin (taz) – Die Diskriminierung ausländischer BürgerInnen soll gesetzlich verboten werden, heißt es im Entwurf, den die PDS/Linke Liste in den Bundestag eingebracht hat. Jeder, der wegen seiner Hautfarbe, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kultur oder Religion benachteiligt wird, soll Anspruch auf Wiedergutmachung oder Schadenersatz erhalten. Im Zweifel soll der Angeschuldigte nachweisen, daß er nicht aus diskriminierenden Gründen gehandelt hat. Entsprechende Ergänzungen und Änderungen sollen auch im Grundgesetz festgelegt werden. Dort soll es künftig nicht mehr „alle Deutschen“, sondern „alle Menschen“ heißen. Auch andere Gesetze sollen entsprechend korrigiert werden. AusländerInnen sollen weder bei Versicherungsverträgen, der Arbeitsförderung, im Beamtenrecht oder bei der Niederlassung als HandwerkerIn gesetzlich benachteiligt werden können. Der Bundestag leitete die Vorlage an den Innenausschuß weiter. roga

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