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Raps in Gen-Nachbarschaft

Gericht verbietet Verkauf von Raps, der neben einem Gentechnik-Versuchsfeld angebaut wurde. Da der nötige Abstand gefehlt habe, sei eine Auskreuzung nicht zu verhindern

BERLIN taz ■ Ein Bauer, der normalen Raps direkt neben einem Gentechnik-Raps-Feld angebaut hat, darf seine Ernte nicht frei verkaufen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az. 21 B 1125/00). Das Gericht begründete seine Entscheidung, die genetisch veränderten Rapspollen würden durch Insekten und Wind verbreitet, es sei deshalb zwangsläufig zu so genannten Auskreuzungen gekommen. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte dem Bauern den Verkauf seiner Rapsernte untersagt, weil er keinen Abstand zu einer Versuchsfläche mit einer gentechnisch veränderten Rapssorte von Aventis gehalten hatte.

Der Anbau war ursprünglich ohne einen solchen Isolationsabstand genehmigt worden, weil alle Beteiligten davon ausgegangen waren, dass bis zur Ernte eine Genehmigung für den Vertrieb der Sorte erteilt sein würde. Allerdings hatten zwei EU-Länder gegen die Erlaubnis Einspruch erhoben, so dass ein Verkauf des Genrapses weiterhin verboten ist. Der Bauer hatte gegen den Verbotsbescheid Widerspruch eingelegt und ein Eilverfahren angestrengt. Das Gericht war aber der Ansicht, dass das Vermarktungsinteresse des Landwirts hinter dem Interesse der Allgemeinheit zurückzustehen habe. Die Gefahren und Risiken der Gentechnik, die eine „unkontrollierte und praktisch nicht rückgängig zu machende Verbreitung“ von Genraps mit sich bringe, müssten begrenzt werden. Der Beschluss ist bis auf weiteres unanfechtbar.

Ende letzten Jahres war ein baden-württembergischer Bio-Bauer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Anliegen gescheitert, seinem Nachbarn den Anbau genetisch veränderter Rüben zu verbieten. Er konnte eine Gefährdung nicht ausreichend belegen.

MATTHIAS SPITTMANN

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