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Ramstein und die DrohnenVölkerrecht wird marginalisiert

Gastkommentar von Andreas Schüller

Das Bundesverwaltungsgericht verletzt mit seinem Urteil zum US-Drohnenkrieg internationale Abkommen.

Die Militärbasis der U.S. Airforce in Ramstein Foto: StockTrek Images/imago

F ür das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig reichen die diplomatischen Bemühungen Deutschlands aus, um Zweifel an der Völkerrechtsmäßigkeit des US-Drohnenprogramms und die Involvierung der US-Militärbasis Ramstein zu adressieren.

Das Gericht spricht die Bundesregierung nicht davon frei, die Zweifel an der Konformität der US-Drohnenangriffe mit dem Völkerrecht ignorieren zu können. Es verweigert jedoch individuell Betroffenen, hier den drei jemenitischen Klägern der Familie Bin Ali Jaber, den Rechtsschutz. Es verwirft ebenso eine strengere gerichtliche Kontrolle der Völkerrechtsauffassung der Bundesregierung, die als Maßstab außenpolitischen Handelns dient.

Das Urteil verkennt die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Leben. Es lässt nicht näher spezifizierte, inhaltsleere und mantra­artig wiederholte Äußerungen der Bundesregierung, es sei in regelmäßigem Dialog mit den Vereinigten Staaten und vertraue auf deren Zusicherungen, das Völkerrecht einzuhalten, ausreichen. Das Gericht trägt nicht dazu bei, eine fortschreitende Erosion des Völkerrechts zu bremsen.

Es schenkt Zusicherungen eines Staates Glauben, der seit 2001 unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung foltert, verschleppt, gezielt tötet und vertuscht. Es hält es für ausreichend, dass die Bundesregierung Gespräche führt, während es für die Kläger um ihr Leben geht. Die Bedeutung dieses Grundrechts in Anbetracht der seit Jahren wirkungslosen Handlungen der Bundesregierung sowie die fortgesetzte Marginalisierung des Völkerrechts werden Streitpunkte bleiben, politisch und vor Gerichten.

Andreas Schüller

ist Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und Rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin.

Der Regierungswechsel in den USA sollte nun Anlass sein, seitens der Bundesregierung nicht nur den Multilateralismus, sondern auch die Beachtung des Völkerrechts eine Priorität in Gesprächen mit den USA zu machen. Dass der Konflikt der jemenitischen Regierung mit lokalen Terrorgruppen 2020 zum Erliegen gekommen und damit eine Berufung auf das Kriegsvölkerrecht nicht mehr möglich ist, sollte Teil der Gespräche sein.

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3 Kommentare

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  • anschließe mich - wenn auch zu milde ausgedrückt - fürwahr. Unfaßbar schlechtes Handwerk - schon nachdem - was ich in der Pressemitteilung gelesen habe.



    www.bverwg.de/pm/2020/68



    Art 2 Abs 2 GG - Ist MENSCHENRECHT!



    Staatliche Verpflichtung zum Schutz von Leben&Gesundheit - umfaßt auch bereits den Schutz vor GEFÄHRDUNGEN



    Die konnte ja Leipzig nach OVG MS - ersichtlich nicht von der Hand weisen!



    Was aber für ein Revisionsgericht! unabweisbar heißt: Weitere Aufklärung durch die letzte Tatsacheninstanz = OVG MS!



    AUF KEINEN FALL ABER - durfte Leipzig bei nach eigener Meinung! - klar nicht ausermittelten Sachverhalt!



    Die Sache mit der salvatorischen Klausel



    ~ „Der Bund macht das schon richtig!“ ~



    🇺🇸 & 🇩🇪 - mit Verlaub - dreist einen Persilschein ausstellen! Never ever!



    &



    EndeGelände •

    (unterm——mein Verdikt solchenfalls —



    “So einen schlechten Referendar hatte ich nie!)

  • Glaubt irgend jemand wirklich, dass unsere Regierung solche Gespräche führen wird? (Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr...). Nach Guantanamo kräht ja auch kein Hahn. Nur sollten Politiker:innen in Zukunft auf salbungsvolle Reden bezüglich Wertegemeinschaft bzw. westliche Werte verzichten.

  • 0G
    08630 (Profil gelöscht)

    "Völkerrecht wird marginalisiert“ - ich finde der Begriff der Marginalisierung ist hier nicht richtig verwendet. Passender wäre es doch gewesen es folgendermaßen zu formulieren: "Völkerrecht wird mit Füssen getreten“ oder „Völkerrecht wird missachtet“.