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RFFU: Eurovisionsabkommen verletzt

■ Rundfunk–Fernseh–Film–Union in Bayern verlangt Entschuldigung der Staatsregierung / FDP–Politiker Hirsch spricht von Reglementierung nach „Gutsherrenart“

Bonn, Berlin (dpa/taz) - Der bayerische Landesverband der Rundfunk–Fernseh–Film–Union (RFFU) hat der Staatsregierung in München vorgeworfen, mit der Zurückweisung der österreichischen Journalistin Elfriede Geiblinger „eindeutig gegen das Eurovisionsabkommen verstoßen“ zu haben. Einen solchen Fall, so die RFFU, habe es in der Bundesrepublik bisher noch nicht gegeben. Die freie Mitarbeiterin des Österreichischen Rundfunks (ORF) hatte an Silvester vergebens versucht, nach Bayern einzureisen, um über Neujahrsaktivitäten in Wackersdorf zu berichten. Einen entsprechenden Auftrag hat sie eigenen Angaben zufolge an der Grenze vorweisen können. Die RFFU fordert die Staatsregierung auf, sich für ihr Verhalten beim ORF zu entschuldigen und gleichzeitig sicherzustellen, daß Journalisten aus dem Asuland auch in Bayern ungehindert arbeiten können. „Nur wer etwas zu verbergen hat, erschwert Journalisten die Arbeit.“ Frau Geiblinger war, wie sie später erklärte, an der Grenze mit der Bemerkung zurückgewiesen worden, es bestehe die Gefahr, daß sie über negative Geschehnisse berichten werde. Der innenpolitische Sprecher der FDP–Bundestagsfraktion, Burkhard Hirsch, hat die bayerische Reglementierung der Berichterstattung nach „Gutsherrenart“ als nicht akzeptabel bewertet. Der FDP–Politiker betonte, die bayerische Grenzpolizei unterliege den Weisungen des Bundesinnenministers. Wenn die Münchener Landesregierung weitergehende Weisungen erteilt haben sollte, müsse der Bundesinnenminister tätig werden, um die Rechte des Bundes zu wahren. Die Zurückweisung muß nach Ansicht von Hirsch überprüft werden. bg

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