RBB muss TV-Spot nicht ausstrahlen: NPD-Werbung volksverhetzend
Der RBB weigert sich, einen NPD-Spot zur Berlin-Wahl im dritten Programm auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht gibt ihm nun Recht. Auch gegen das "Gas geben"-Plakat regt sich Widerstand.
BERLIN dpa/taz | Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Der Werbefilm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit (Az.: VG 2 L 131.11). Die NPD kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wolle.
Außerdem stellten zwei Organisationen Strafanzeige wegen des NPD-Plakates "Gas geben". Sowohl die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" als auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregime. Letztere sehen darin eine "Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und Treblinka".
Als ob nur Ausländer Verbrechen begingen
Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots abgelehnt, weil in dem Beitrag der Eindruck erweckt werde, dass die darin gezeigten Straftaten ausschließlich von Ausländern begangen würden. Das Gericht bestätigte die Ansicht des Senders – die NPD hatte Einspruch erhoben.
"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", erklärte RBB-Intendantin Dagmar Reim.
Der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, insbesondere der Muslime, erklärte das Gericht. Ausländer würden von der NPD böswillig verächtlich gemacht. In dem Spot werde suggeriert, dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche ausübten.
Auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit sei keine andere Bewertung des Werbespots möglich, erklärte das Gericht. Die Aussage, Ausländer seien per se Straftäter und damit unwert und unwürdig, sei verwerflich. Eine solche Meinung sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
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