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■ QuerspalteKiffen und Verkehr

Drogen machen bekanntlich nicht nur Freude, sondern oft auch Ärger. Wenn der haschischrauchende Mitbürger aus irgendwelchen Gründen etwa mit Rauschgiftkrümeln erwischt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, daß – nach einigen Briefwechseln und vergnügten Arbeitsstunden – von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt wird. Solange nichts auf Dealeraktivitäten deutet, gilt die Schuld als zu gering, um Strafverfolgungsbedürfnisse zu wecken.

Der Bund der Steuerzahler und die Herausgeber der verschiedenen Haschzeitungen ärgern sich dann wegen einiger unnütz verballerter Steuermillionen. Sei's drum, es gibt Schlimmeres, denkt man so im allgemeinen, wenn man nicht ohnehin wie viele irrtümlich davon ausgeht, daß der Gebrauch von Cannabisprodukten inzwischen legal sei. Weit gefehlt, denn in vielen Bundesländern wird die Polizei dazu angehalten, den Vorfall der Straßenverkehrsbehörde zu melden. Die fordert nun den Geringschuldigen dazu auf, entweder seinen Führerschein abzugeben oder durch einen Haartest – auf seine Kosten – zu belegen, daß er kein regelmäßiger Haschischkonsument sei.

Wer sich nun – etwa mit der Begründung, keine Verkehrsbehörde käme auf die Idee, die Fahreignung wegen Suff außerhalb des Straßenverkehrs in Frage zu stellen – protestierend an die Justiz wendet, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Haschischkonsumenten könnten Situationen weniger vernunftgesteuert beurteilen, gab das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem jüngst ergangenen Beschluß bekannt. Sie neigten sehr zur „Risikoverniedlichung“. Dabei sei es „unerheblich“, ob der Betroffene unter Haschischeinfluß am Steuer gesessen habe oder nicht. Mit der gleichen Begründung könnte man auch alle Bungeespringer, Freeclimber usw. vom Straßenverkehr ausschließen. Und das alles, obwohl, wie die Zeit weiß, eine neue holländische Studie zeigt, daß „Alkohol eine riskantere Fahrweise zur Folge habe, während ungünstige Haschwirkungen beim Fahren kompensiert würden“. Detlef Kuhlbrodt

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