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■ QuerspalteSparen Fußball Alkohol

In den Diskussionen um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fällt bislang eine Frage unter den Tisch, obwohl sie obendrauf beziehungsweise auf der Hand liegt, auf der Zunge zergeht, unter den Nägeln brennt: Warum werden eigentlich bei einem Arbeitsunfall weiterhin einhundert Prozent des Lohns gezahlt? Das ist nicht einsichtig, spottet geradezu der Grundidee des neuen Gesetzes, das, wie Insider wissen, während der Europameisterschaft erste Konturen annahm, als Kohl das vorbildliche Verhalten im Lazarett der bundesdeutschen Nationalelf miterlebte.

Unsere Berufsfußballspieler wedeln nicht gleich mit dem gelben Schein, wenn sie morgens unter leichtem Hüsteln leiden. Das ist das eine. Das andere: Sie müssen quasi in jedem Spiel mindestens einhundertzwanzig Prozent geben, was schon recht wenig ist, viele sogar einhundertfünfzig, andere wiederum, ja, auch das kam schon vor, zweihundert Prozent. Es wäre also in diesen Fällen nur allzu verständlich, wenn nach einem Bruch des Schienbeins dem Spieler wenigstens einhundert Prozent gezahlt würden.

Das rechnet sich. Schließlich muß er ja an seine Bauherren- und andere Steuersparmodelle denken. Er hat es sich verdient, außerdem nur etwa fünfzehn Jahre, in denen er in seinem Beruf arbeiten kann. Entsprechend muß man auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von allen Bürgerinnen und Bürgern diese Einsatzbereitschaft verlangen. Sind sie nicht dazu bereit, sondern maulen weiter, dann sind eben die achtzig Prozent durchaus gerechtfertigt, auch und gerade nach Arbeitsunfällen. Wobei nach einer Novellierung des Gesetzes durch Alkoholkonsum verursachte Unfälle am Arbeitsplatz mit einer Reduzierung auf null Komma acht Promille des Normallohns geahndet werden sollten.

Wie antwortete neulich Thomas Ebermann auf die Frage, was er denn jetzt den Gewerkschaften empfehlen würde? „Generalstreik wäre Minimum.“ Und fügte hinzu, er wisse, wie lächerlich das klingt. Dietrich zur Nedden

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