■ Querspalte: Totenkopf auf Kindertee
So sind sie eben, die Verbraucher und Verbraucherinnen. Benutzen ein Produkt, ohne die deutlich sichtbaren Warnhinweise zu lesen. Und wenn der naheliegende Schaden eingetreten ist, verklagen sie den Hersteller darauf, daß die Warnhinweise nicht deutlich genug waren. So geschehen mit gesüßten Milupa-Kindertees, die die kleinen Beißerchen kariesfördernd umspülen konnten.
Erst mit dem Kopf in den Sand und dann durch die Wand – so dürfte das Motto dieser Verbraucherstrategie lauten. Doch unsere vernünftigen Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen haben erkannt, wohin das führen kann: Wenn für jede Gefahr immer die allerbeste und aufsehenerregendste Art der Warnung gewählt würde, dann verfiele die Kundschaft vor lauter Warnhinweisen bald in völlige Apathie und ignorierte sogar die Hinweise vor wirklich lebensbedrohenden Gefahren.
Ein Sprecher der Kinderteefirma brachte das Argument sehr mit sich zufrieden auf den Punkt: „Wir können auf unsere Kindertees doch keinen Totenkopf draufmachen!“ Nur mal knapp gegengefragt: Warum eigentlich nicht?
Immer jüngere Kinder konsumieren heute schon Zombiefilme und Horrorvideos. Auch für Säuglinge dürften daher Produkte, für die mit einem gut sichtbaren Totenkopf geworben wird, immer attraktiver werden. Daß damit zugleich den lästigen Verbraucherverbänden jeglicher Wind aus den Segeln genommen wird, wäre nur ein hochwillkommener Nebeneffekt.
Und ist das Death-Adventure-Marketing erst einmal eingeführt, wird es sicher Schule machen. Bier, Schokolade, Zigaretten – überall wird man künftig große, kleine, schwarze, bunte Totenköpfe finden. Smarties und Schlaftabletten können gleich in Totenkopfform hergestellt werden. Und die Unternehmen, die sich dieser, nun, irritierenden Werbungsstrategie bedienen, könnten schließlich den Slogan kreieren: „Von der Wiege bis zur Bahre – schneller leben mit Totenkopfware.“ Christian Rath
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