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Prozess zum Mord an Arzu Ö.Tod nach Entführung geplant?

Beim Prozessauftakt in Detmold gesteht der Bruder tödliche Schüsse auf die junge Kurdin Arzu Ö. Bleibt die Frage, ob der ehrbezogene Mord vorsätzlich begangen wurde.

DETMOLD dpa | Drei Geschwister einer kurdischen Familie aus Detmold haben gestanden, ihre jüngere Schwester Arzu Ö. entführt und getötet zu haben. Eine Mordabsicht stritten sie zum Auftakt des „Ehrenmord“-Prozesses vor dem Landgericht Detmold am Montag aber ab.

Der 22-jährige Osman Ö. sagte, er habe die Kontrolle über sich verloren und seine 18-jährige Schwester erschossen. Ebenso wie seine Schwester Sirin (27) und sein Bruder Kirer (25) gestand er auch die Entführung Arzus im November 2011. Das Trio ist wegen Mordes und Entführung angeklagt. Allen dreien droht eine lebenslange Haftstrafe. Zwei weitere Brüder müssen sich wegen Geiselnahme mit Todesfolge verantworten, darauf stehen 10 bis 15 Jahre Gefängnis.

Die Staatsanwälte gehen von einem „ehrbezogenen“ Tatmotiv aus: Arzus jesidische Familie habe deren Liebesbeziehung zu einem deutschen Bäckergesellen nicht dulden wollen. Der Ungehorsam gegenüber der Familie sollte bestraft werden, sagte Staatsanwalt Ralf Vetter und sprach von „archaischer Tradition“ und „vermeintlicher Familienehre“. Arzu sei mit zwei aufgesetzten Schüssen an der linken Schläfe getötet worden.

Arzu war am 1. November 2011 spurlos aus Detmold verschwunden. Fünf ihrer neun Geschwister gerieten rasch in Verdacht und kamen in Haft, die drei Hauptverdächtigen schwiegen aber. Zehn Wochen lang suchte die Polizei nach Arzu. Im Januar wurde ihre Leiche in Schleswig-Holstein entdeckt.

Die Schwester wollte nur, dass die Jüngere zur Vernunft kommt

Eigentlich hätten sie ihrer jüngeren Schwester nur „den Kopf waschen wollen“, um sie zur Vernunft zu bringen, sagte Sirin Ö. vor Gericht. Doch dann sei alles anders gekommen. Bei einer Rast in einem Waldstück bei Lübeck seien plötzlich zwei Schüsse gefallen, schilderte die 27-Jährige. Osman sagte, Arzu habe ihn bespuckt und beschimpft. Da habe er geschossen.

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3 Kommentare

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  • P
    PeterWolf

    Eine Schusswaffe trägt man nicht zufällig bei sich. Auch wenn die Waffe legal besessen wurde, (was ich bezweifle) durfte sie nicht ohne Waffenschein geführt werden. (und den gab´s 100% nicht)

     

    Um die Schwester gemeinschaftlich (also eh in körperlicher Übermacht) zu entführen, um sie lediglich wieder der Familie zuzuführen, ist eine Schusswaffe äußerst überflüssig.

    Da liegt der Schluß doch sehr nahe, dass sie, wenn sie nicht gehorcht, mit dieser Waffe getötet werden sollte. Also Mord.

  • R
    Rizo

    Komisch, dass der offensichtliche Rassismus dieser Tat scheinbar niemandem auffällt oder auffallen will.

    Seine Tochter lieber umbringen, als zu akzeptieren dass sie mit jemandem aus einer anderen Ethnie zusammen ist - rassistischer geht´s eigentlich nicht.

    Aber da spricht man ja lieber von "ehrbezogen" oder "kulturell bedingt". So gesehen war das lynchen von Afro-Amerikanern, die in Mississippi eine weiße Frau falsch angeschaut haben, auch "kulturell bedingt"...

  • J
    juergen

    “Eigentlich hätten sie ihrer jüngeren Schwester nur «den Kopf waschen wollen Bei einer Rast in einem Waldstück bei Lübeck seien plötzlich zwei Schüsse gefallen, schilderte sie. Osman sagte, Arzu habe ihn bespuckt und beschimpft. Da habe er geschossen”

     

    http://m.welt.de/article.do? id=%252Fnewsticker%252Fdpa_nt%252Finfoline_nt%252Fbrennpunkte gibt-toedliche-Schuesse-auf-Arzu-Oe-zu.html

     

    Da bekommt das Wort Kopfwaschen eine ganz andere Bedeutung. War nur ein Unfall Nur ein Einzelfall Bitte lieber Richter den Migrationbonus. Nicht vergessen.