Prozess zum Buback-Mord: Verena Becker will sich erstmals äußern
Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will sich im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Buback zu Wort zu melden. Sie könne einige Sachen „so nicht stehenlassen“.
FREIBURG taz | Verena Becker will reden. Am 14. Mai werde die ehemalige RAF-Angehörige im Buback-Prozess eine Aussage machen, kündigten ihre Verteidiger an. Becker werde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart rund 20 Minuten zu allen Anklagevorwürfen Stellung nehmen, aber keine Fragen beantworten.
Im April 1977 war der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback von einem Kommando der RAF ermordet worden. Die Anklage wirft der heute 59-jährigen Becker Mittäterschaft vor. Sie habe zwar nicht auf Buback geschossen, aber ihre Genossen zur Durchführung des Anschlags gedrängt. Außerdem sei sie bei der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe dabeigewesen und habe nach dem Mord Bekennerschreiben verschickt.
Im Prozess, der im September 2010 begann, machte Becker bisher keine Aussagen. Sie und ihre Verteidiger standen auch nicht im Mittelpunkt des Geschehens, das meist von Nebenkläger Michael Buback, Sohn des Ermordeten, bestimmt wurde. Der Göttinger Chemieprofessor glaubt, dass Verena Becker seinen Vater selbst erschossen hat, damals im Sold des Verfassungsschutzes stand und seitdem von den deutschen Behörden gedeckt werde. Deshalb geriet Buback häufig mit den Anklagevertretern der Bundesanwaltschaft aneinander, die glauben, dass Buback sich völlig verrannt habe.
Einiges, was im Verfahren gesagt wurde, wolle Becker so nicht stehen lassen, sagte ihr Anwalt Euler. Es wird allerdings nicht damit gerechnet, dass sie mitteilt, wer damals die Schüsse auf den Generalbundesanwalt abgab. Doch wenn sie einige mitfühlende Worte zu Buback sagt und sich von der Tat distanziert, könnte das bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
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