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Prozess wegen Versklavung mit Todesfolge14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

In München wird eine frühere IS-Anhängerin in einem Wiederaufnahmeverfahren zu langer Haft verurteilt. Sie hatte ein Mädchen in ihrer Obhut verdursten lassen.

Die Angeklagte Jennifer W. im Münchner Gerichtssaal während des ersten Prozesses im Jahr 2019 Foto: Peter Kneffel, dpa

München dpa | Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist die islamistische Extremistin Jennifer W. in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.

Pistole an den Kopf gehalten

Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe Jennifer W. der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.

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4 Kommentare

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  • Das strafmaß ist lächerlich.

  • Statt sie auf Staatskosten für 14 Jahre einzusperren, sollte sie lieber eine vergleichbare Zeit Wiedergutmachung bei den Jesiden im Allgemeinen und bei der Mutter des Mädchens im Speziellen ableisten. Da sie ja Sklavenarbeit an sich offenbar für akzeptabel hält sollte eine 40 Stunden-Woche unter deutschen Arbeitsbedingungen ihr zuzumuten sein. Das Gehalt könnte dann der Mutter zukommen und die Täterin behält nur den Selbstbehalt. In ihrer Freizeit könnte sie dann ehrenamtlich Gemeindezentren und Einrichtungen dabei unterstützen, Folteropfer zu behandeln, in dem sie Tee kocht, die Räume in Schuss hält, kleine Einkäufe und ggf. Botengänge erledigt.



    Damit würde sie zwar die Folgen ihres Handelns nicht ungeschehen machen, aber die Gesellschaft würde wenigstens in geringem Maße von ihr profitieren.

    Das passiert im Knast nämlich gar nicht.

  • Gott sei Dank ist das Strafmaß zumindest etwas angehoben wurden.



    Urteile in Deutschland geschehen immer noch im Namen des Volkes und ich glaube es ist schwierig jemanden im Volk zu finden, der das Urteil von 2021 angemessen findet.

    Der vorsitzende Richter sollte sofort aus dem Dienst entfernt werden.



    Jeder Artikel in dem er vorkommt bezeichnet ihn als einfühlsam, oder väterlich.



    Diese Einfühlsamkeit scheint bei ihm aber vor allem für die Täter zu gelten, warum auch an die Opfer denken, die sind ja schon tot.



    Mitgliedschaftliche Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen und wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge in einem "minder schweren Fall" nannten die diese Gräueltat, die da passiert ist.

  • 14 Jahre? Für diese unfassbare Grausamkeit



    Danach darf sie wieder raus?



    Manches kann und will ich nicht verstehen.