Prozess wegen Toter vom Tahrir-Platz: Mubarak bestreitet Mitschuld
Knapp 900 Menschen starben bei den Protesten gegen Ägyptens Ex-Präsident Husni Mubarak im Jahr 2011. Vor Gericht hat dieser nun jede Schuld abgestritten.
KAIRO dpa | Ägyptens Ex-Staatschef Husni Mubarak hat jede Schuld am Tod Hunderter Demonstranten während des Arabischen Frühlings zurückgewiesen. Er habe niemals den Befehl gegeben, Protestierende zu töten, sagte Mubarak am Mittwoch vor dem Strafgericht in Kairo nach Angaben des Nachrichtenportals Al-Masry al-Youm. Mubarak und seine Söhne Alaa und Gamal sowie weitere Angeklagte müssen sich wegen der Tötung von mehr als 800 Demonstranten bei den Anti-Mubarak-Protesten Anfang 2011 verantworten.
Ein Urteil will das Gericht am 27. September fällen. Zuletzt hatten Mubaraks Verteidiger und die Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers gehalten. Nun hatte der Langzeitherrscher erstmals selbst die Chance erhalten, sich vor Gericht zu verteidigen.
Begonnen hatte der Prozess im August 2011. Wegen des schlechten Gesundheitszustands Mubaraks waren die Verhandlungen immer wieder vertagt worden. Nun sagte Mubarak vor Gericht, er habe sein Amt im Februar 2011 aufgegeben, um ein Blutvergießen zu vermeiden und die Sicherheit des Landes zu bewahren. Er sprach sehr langsam und mit schwacher Stimme.
Damals hatten Demonstranten über Wochen den Tahrirplatz im Herzen Kairos besetzt und den Rücktritt des Präsidenten gefordert. Polizeikräfte und Schlägertrupps waren mehrmals auf die Protestierenden losgegangen, bevor Mubarak am 11. Februar 2011 seinen Rücktritt bekanntgab. Eine vom Militär eingesetzte Richterkommission ermittelte im Anschluss den Tod von mindestens 846 Menschen. Laut der Kommission war der Schießbefehl gegen die Demonstranten nur mit Mubaraks Zustimmung möglich.
Ägypten erlebte seitdem weitere Unruhen. Im Juli vergangenen Jahres war der erste frei gewählte Präsident Mohamed Mursi nach mehrwöchigen Protesten der Bevölkerung von der Armee abgesetzt worden. Der damalige Armeechef Abdel Fattah al-Sisi ist neuer Amtsinhaber.
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