Prozess wegen Kölner Silvesternacht: Sexuelle Nötigung nicht bewiesen
Zum ersten Mal war nun ein Verdächtiger aus der Kölner Silvesternach wegen versuchter sexueller Nötigung angeklagt. Doch der Vorwurf ließ sich nicht belegen.
Der 26-Jährige war ursprünglich angeklagt, weil er am Kölner Hauptahnhof zusammen mit etwa zehn anderen Männern eine Frau umzingelt haben sollte. Laut Anklage hatten mehrere Personen aus der Gruppe heraus das Opfer zwei bis drei Minuten lang in sexueller Motivation unter anderem am Gesäß angefasst. In dem Getümmel sollte der 26-Jährige der Frau das Handy gestohlen haben – die Polizei fand es später bei ihm. Das Handy habe er einem Bekannten abgekauft, sagte der 26-Jährige vor Gericht.
Das 54 Jahre alte Opfer schilderte in der Verhandlung, wie es sich plötzlich von Männern umkreist fand. „Ich habe das als sehr bedrohlich empfunden.“ Überall an ihr seien fremde Hände gewesen, sagte die Frau. Später bei der Polizei hatte sie den 26-Jährigen anhand eines Fotos „mit 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit“ identifiziert. Doch als sie den Mann in der Verhandlung sah, kam er ihr nicht bekannt vor. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin den Vorwurf der sexuellen Nötigung fallen.
Auch einem wegen Raubes angeklagten 23-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Silvester einer Frau das Handy gestohlen hatte. Er wurde im Gerichtssaal ebenfalls nicht wiedererkannt. Das Gericht verurteilte beide Männer letztlich zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten wegen Hehlerei und eines gemeinschaftlich begangenen Autoaufbruchs.
Auf freien Fuß kommen die Angeklagten, die in Untersuchungshaft gesessen hatten, jetzt aber nicht. Wie der Verteidiger des 26-Jährigen sagte, müssten beide Männer in Abschiebehaft, weil sie Algerier sind und sich in Deutschland nicht als asylsuchend gemeldet hätten.
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