Prozess wegen Beihilfe zum Mord: 96-jähriger KZ-Wächter angeklagt
Ein 96-jähriger ehemaliger KZ-Wachmann wird angeklagt. Wegen seines Alters darf nicht mehr als vier Stunden pro Woche verhandelt werden.
Ob der Prozess zustande kommt und die Anklage zugelassen wird – darüber muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden. Verhandlungsfähig ist der betagte Angeklagte jedenfalls, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen sagte. Der 96-Jährige sei begutachtet worden. Demnach dürfe nicht mehr als zwei Tage pro Woche verhandelt werden, und auch nur maximal zwei Stunden pro Tag.
Der damals 22-Jährige sei Wachmann im Vernichtungslager Lublin-Majdanek im damals besetzten Polen gewesen. Dort sei er unter anderem mit der Bewachung der zur Tötung bestimmten Gefangenen befasst gewesen.
Den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge soll er wie alle anderen SS-Angehörigen des Lagers um die Grausamkeit der organisierten Massentötungen gewusst haben. Als Wachmann habe er auch an der Erschießung von mindestens 17.000 deportierten jüdischen Gefangenen im November 1943 mitgewirkt.
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