: Prozeß um verbotene Kunstaktion ausgesetzt
■ Der Richter muß noch nachdenken
München (taz) – Wie die taz berichtete, hat das Baureferat der Stadt München eine Kunstaktion des Malers und Aktionskünstlers Wolfram Kastner in der Münchner Fußgängerzone zum Gedenken an die Reichspogromnacht verboten. Wegen einer ähnlichen Aktion vor einem Jahr, bei der Männer in SA- Uniform Personen mit Davidsternen durch die Straßen führten, sollte sich jetzt der Künstler vor dem Amtsgericht München verantworten.
Überraschenderweise ließ Richter Rudolf Mayer gestern unmittelbar vor Prozeßbeginn die Verhandlung platzen und sorgte damit für Tumult im vollbesetzten Saal und den Gerichtsfluren. Der Richter hatte weder den Beklagten noch seinen Anwalt über die Aussetzung des Verfahrens informiert. Rechtsanwalt Jerzy Montag hielt ihm deshalb vor, zu „kneifen“. Der Richter selbst wollte sich öffentlich nicht äußern. Anwalt Montag berichtete aber, Richter Mayer habe ihm erklärt, daß das Verfahren eine so große politische Bedeutung habe, daß er sich erst „geistig auf die neuen Ereignisse einstellen“ müsse. Schließlich könne ja im Falle eines Freispruchs ein jeder Kunstaktionen in der Fußgängerzone durchführen.
Wie berichtet hatte die Zensur- Entscheidung der Stadt München Empörung bei den Betroffenen und namhaften Kulturschaffenden ausgelöst. Künstler Kastner sagte gestern, er werde die geplante Aktion am 30. Januar nächsten Jahres zum Jahrestag der Machtergreifung noch einmal durchführen. Er kann dies getrost tun, denn nach dem erheblichen öffentlichen Wirbel bekam Anwalt Jerzy Montag vom Büro des Oberbürgermeisters einen Anruf. Einer erneuten Aktion würde die Stadt keine Steine mehr in den Weg legen, hieß es.
Der zuständige Abteilungsleiter im Baureferat, Walter Sinseder, der das Verbot verfügt hatte, versteht den Wirbel noch immer nicht. „Es ist nicht meine Absicht gewesen, mich zum Zensor aufzuschwingen.“ Er sei noch immer der Auffassung, daß bei der Kunstaktion nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen sei, daß es sich um eine geschichtliche Darstellung handelt. Sinseder gab aber zu, daß „die Sache terminmäßig nicht günstig gelaufen“ sei. Daß der Künstler ein halbes Jahr auf einen Bescheid warten mußte und dann die Ablehnung erst 36 Stunden vor der geplanten Aktion kam, empörte diesen ganz besonders. Er hatte dadurch keine Chance mehr, juristisch gegen das Verbot vorzugehen.
Dafür wird er aber gegebenenfalls juristisch gegen die Stadt München vorgehen. Er will nämlich die ihm entstandenen Kosten von der Landeshauptstadt zurück. Klaus Wittmann
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