Prozess um rechte Gewalt gegen Dilan S.: Freiheitsstrafen gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert im Dilan-S.-Prozess Geld- und Freiheitsstrafen. Die Angeklagten geben ihrem damals 17-jährigen Opfer eine Mitschuld.
Das sieht nach der Beweisaufnahme auch die Staatsanwaltschaft so: Eine rassistische Motivation käme erschwerend zu den mutmaßlichen Taten hinzu. Für die drei Haupttäter*innen Jennifer G., Heiko S. und Cornelia R. forderte die Anklage Freiheitsstrafen von 7 bis 11 Monaten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Für drei weitere Angeklagte forderte sie Geldstrafen wegen Bedrohungen und Beleidigungen. Zeugen hatten sowohl rassistische Beleidigungen als auch Schläge und Tritte beschrieben, ebenso dass die Gruppe gemeinsam aggressiv gegen ihr Opfer vorgegangen ist.
Ebenfalls erschwerend wirken Vorstrafen bei fast allen Angeklagten. So ist etwa Heiko S. 14-fach vorbestraft, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung und Betäubungsmittelvergehen.
Auch taz-Recherchen haben zudem belegt, dass sich zumindest einige der Angeklagten in rechtsextremen Kreisen bewegen und in rechtsoffenen Kneipen aus dem Umfeld von BFC Hooligans verkehren. Eine der Angeklagten betreibt die Bar „Ariya Lounge“, die für lokale antifaschistische Inis als „Last Ressort für Nazis über 50“ gilt. Die Nebenklage von Dilan S. forderte darüber hinaus eine Verurteilung aller Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, weil diese die Taten in der Gruppe bestärkt hätten.
Empörung beim Plädoyer der Verteidigung
Die Angeklagten, die erneut nur teilweise erschienen waren, sprachen in Täter-Opfer-Umkehr Dilan S. eine Mitschuld zu, was im Zuschauerraum, aber auch bei der Nebenklage für große Empörung sorgte. S. habe die Tat ebenso wie die Presse aufgebauscht, beschwerte sich die Rechtsanwältin einer Angeklagten, die es selbst nicht für nötig hielt, zu erscheinen.
Ein weiterer Angeklagter, Matthias S., der sich mit etwas verwaschener Stimme selbst verteidigte, plädierte auf Freispruch, obwohl er im Prozess zugegeben hatte, dass er der 17-Jährigen Schläge angedroht hatte. Zum Schluss beschimpfte er noch den Staatsanwalt. Das Urteil soll am 27. April fallen.
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