Prozess um „Todesflüge“ in Argentinien: Piloten vor Gericht
Sie sollen politische Häftlinge unter Drogen gesetzt und ins Meer geworfen haben: In Buenos Aires stehen 68 Beteiligte an den berüchtigten „Todesflügen“ vor Gericht.
BUENOS AIRES dapd | 30 Jahre nach dem Ende der Militärdiktatur in Argentinien hat in der Hauptstadt Buenos Aires ein Prozess unter anderem gegen eine Gruppe von Piloten der berüchtigten „Todesflüge“ begonnen.
Den 68 Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, politische Häftlinge unter Drogen gesetzt und während der Flüge ins Meer geworfen zu haben. Ihnen wird außerdem angelastet, an Hunderten von Entführungen, Folterungen und Morden im größten Geheimgefängnis der Marine während der Diktatur von 1976 bis 1983 beteiligt gewesen zu sein.
Das Gefängnis war in einer Ausbildungsstätte für Mechaniker der Marine in Buenos Aires verborgen. Dort waren über die Jahre insgesamt mehr als 5.000 Menschen eingesperrt. Die meisten wurden getötet oder verschwanden spurlos.
Bei dem Prozess, der am Mittwoch (Ortszeit) begann, geht es konkret um das Schicksal von 789 Opfern. Es ist der dritte und bislang größte Prozess um die Gräueltaten, die mit der Marine-Ausbildungsstätte in Verbindung stehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil