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Prozess um Moscheeanschlag in DresdenAngeklagter legt Geständnis ab

Nino K. räumt ein, vor der Feier zum Tag der Deutschen Einheit 2016 Sprengvorrichtungen vor einer Moschee abgestellt zu haben. War es versuchter Mord?

Der Angeklagte (links), hier neben seiner Anwältin, soll die Rohrbomben mittels einer Zeitschaltuhr gezündet haben Foto: dpa

Dresden epd | Im Prozess um das Attentat auf eine Dresdner Moschee hat der Angeklagte Nino K. am Montag ein Geständnis abgelegt. Der 31-Jährige räumte ein, im September 2016 eine Sprengvorrichtung vor der Moschee abgestellt zu haben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Dresden bestätigte. Zudem habe er sich zu dem Anschlag auf das Dresdner Kongresszentrum bekannt und zugegeben, auch zwei später in der Elbe gefundene Sprengvorrichtungen gebaut zu haben.

Weiter räumte K. der Sprecherin zufolge ein, auch einen dritten, in seiner Wohnung gefunden Sprengsatz gebaut zu haben. Dieser sei laut K. für das Silvesterfeuerwerk gedacht gewesen, sagte die Sprecherin. Demnach las der Angeklagte am Montag seine schriftlich vorbereitete Einlassung persönlich vor und gestattete keine Nachfragen.

Medienberichten zufolge erklärte K., er habe niemanden verletzen oder töten wollen. Die Gerichtssprecherin bestätigte dies nicht. Die Verhandlung wurde mit den ersten Zeugenbefragungen fortgesetzt. Für den Prozess sind zunächst Termine bis April angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft K. unter anderem versuchten Mord vor. Zum Zeitpunkt des Anschlags auf die Fatih Camii-Moschee des Islam-Verbands Ditib in Dresden-Cotta befand sich die Familie des Imams in dem Gebäude. Sie blieb unverletzt. Nach der Explosion waren auf der Terrasse des Dresdner Kongresszentrums weitere Sprengvorrichtungen explodiert. Die Anschläge wenige Tage vor den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Zu Prozessbeginn am Mittwoch vergangener Woche hatte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz dem Angeklagten eine „außerordentliche Ablehnung gegenüber Zuwanderern“ und Menschen muslimischen Glaubens vorgeworfen. K. sei bekennender Anhänger der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung, bei der er als Redner auftrat, und habe „mittelfristig die Vertreibung von Muslimen aus Deutschland“ erreichen wollen, sagte Schulz. Die Anschläge waren demnach sorgfältig geplant. K. soll Einzeltäter gewesen sein.

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6 Kommentare

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  • Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz stellt fest, der Beschuldigte K. sei Anhänger von PEGIDA und sei dort auch als Redner aufgetreten. Der Beschuldigte K. soll ein Einzeltäter sein. Weshalb der Beschuldigte K nicht ein Teil der PEGIDA sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Bei einem Geständnis nach § 254 Strafprozessordnung (StPO) handelt es sich um das Zugestehen einer Tat oder einzelner Tatsachen die zur Aufklärung des Sachverhalts zweckmäßig sind, weshalb Geständnisse üblicherweise strafmildernd zu berücksichtigen sind.

     

    Wenn aber der Beschuldigte K. nur das einräumt und gesteht, was ohnehin schon zweifelsohne ermittelt ist, wie etwa die Anzahl der von ihm gebauten Sprengsätze, er weiter angibt das diese Sprengsätze für das Silvesterfeuerwerk vorgesehen waren und zur Weiteren Sachverhaltsaufklärung aber keine Fragen zulässt, dann ist das kein Geständnis, und deshalb darf es auch keine Strafminderung geben.

     

    Bürger die meinen durch Terrorismus das Recht in die eigene Hand nehmen zu müssen, verdienen die volle Härte des Gesetzes in seiner geballten Packung.

     

    Der Beschuldigte hat sich als Anhänger von PEGIDA bewusst für ein fremdenfeindliches Leben entschieden. Eine Distanzierung von PEGIDA hat der Beschuldigte K. bisher nicht vorgetragen. Weshalb der Beschuldigte K. d.d. Gericht auch auf psychische Auffälligkeiten untersucht werden sollte, damit für die Bürger nach einer möglichen Verbüßung einer Haftstrafe, Gefahr von weiteren Terroranschlägen verbannt bleibt, ist nach Verbüßung der Haftstrafe die Anordnung einer Sicherungsverwahrung durch das Gericht zu prüfen- .

  • Das ist doch gar keine Frage, wer neh Rohrbombe mit Zeitschaltuhr plaziert, nimmt Tote zumindest billigend in Kauf.

  • 9G
    96177 (Profil gelöscht)

    Medienberichten zufolge erklärte K., er habe niemanden verletzen oder töten wollen. ... bei Rohrbomben mittels Zeitschaltuhr und rechter Gesinnung. Da fragt sich: War sich jeder "war es versuchter Mord"?

     

    Wo sind wir hingekommen im Rechtsstaat angesichts solcher Fragen?

  • Außerordentliche Ablehnung gegenüber Zuwanderern. So, so.

     

    Mit anderen Worten, er hat aus Fremdenhass Bomben gebaut und gezündet. Das ist Rechtsterror. Die Verbindung zur "Pegida" macht mal wieder deutlich, worum es sich bei dieser handelt, nämlich um ein Sammelbecken für Rechtsextreme.

    • 4G
      42682 (Profil gelöscht)
      @kditd:

      Hoffentlich wird ein Urteil gesprochen, das auch die anderen braunen Dumpfbacken aufhorchen läßt.

      Natürlich war das versuchter Mord und so soll es auch strafmäßig dann aussehen.

      Was will man mit einer Bombe erreichen?

      • @42682 (Profil gelöscht):

        Die Experimente die die Reporter von Panorama im Hinblick auf die Sprengkraft der vom Täter gebauten Sprengsätze machten, zeigen klar auf, das waren keine Faschingsknallkörper, dass ist ein ganzes Auto in die Luft gesprengt worden, zwar so, das danach das ganze Auto demoliert war. Würde also so Sprengsatz in der Nähe eines Menschen explodieren, es würde ihn in Stücke reißen. Nur mal als Hinweis, für alle die noch glauben, hier hat ein „Lausbub“ einen möglichen Streich überzogen.