Prozess nach Amoklauf in München: Der Waffenhändler des Schützen
Philipp K. steht vor Gericht. Er hat dem Amokläufer die Waffe verkauft, mit der er neun Menschen und dann sich selbst erschoss.
„Ich möchte in ehrlich gemeinter Art und Weise mein Bedauern ausdrücken“, verliest der Verteidiger eine Erklärung K.s. Nie habe er damit gerechnet, dass mit der von ihm verkauften Waffe „eine so grauenvolle Tat“ begangen werden könnte.
Die Waffe sorgte vor einem Jahr für eine Tat, die eine ganze Stadt in den Ausnahmezustand versetzte: den Münchner Amoklauf. Der 18-jährige David S. erschoss am 22. Juli 2016 neun Menschen. Am Ende richtete er sich selbst. In der Stadt brach Panik aus, viele fürchteten einen Terrorangriff.
Für die Ermittler ist der Fall inzwischen geschlossen: David S.’ Tat war die Rache eines jahrelang Gemobbten. Juristisch verfolgt werden konnte nur noch Philipp K.
Verkauf über das Darknet
Der Marburger habe im Mai 2016 über das Darknet die Tatwaffe an David S. verkauft, eine Glock 17 für 4.000 Euro, verliest der Staatsanwalt die Anklage. Dass damit Menschen getötet werden könnten, sei vorhersehbar gewesen, gerade bei der großen, mitverkauften Menge von 450 Schuss Munition. Deshalb sei K. mitverantwortlich für die neun Ermordeten, und angeklagt der fahrlässigen Tötung. Zudem muss er sich für unerlaubten Waffenhandel verantworten.
Philipp K. verfolgt auch diese Worte regungslos. Die vorgeworfenen Waffenverkäufe räumt er in seiner Erklärung ein, auch die der Glock 17. Dass er aber wusste, dass damit ein Amoklauf geschehen soll, streitet K. ab. Er habe sich bei seinen Waffengeschäften stets länger mit den Käufern getroffen, um diese kennenzulernen, auch mit David S. Verdacht, dass dieser Unheil anrichten könnte, habe er nicht geschöpft.
Richter Zimmer zeigt dagegen Hitler- und Hakenkreuzbilder, die auf K.s Handy gefunden wurden. Auch in Chats äußerte sich dieser rechtsextrem – ebenso wie der Täter. Für die Opferfamilien, von denen einige Angehörige als Nebenkläger im Saal sitzen, bleibt die Frage: War die Tat doch rassistisch motiviert? Die Ermittler widersprechen. Nur wegen seines Mobbings habe David S. Hass auf Türken und Albaner entwickelt und seine Tat begangen.
Die Opferfamilien sehen das anders. „Der Angeklagte täuscht über die wahren Hintergründe der Tat“, sagt Yavuz Narin, einer ihrer Anwälte. Er eröffnet am Montag eine weitere Front: gegen Richter Zimmer. Narin stellt einen Befangenheitsantrag – mit harschen Vorwürfen. „Zynische und pietätlose Bemerkungen“ habe Zimmer vor dem Prozess gegenüber den Angehörigen verloren. Akteneinsichten seien verzögert, die Angehörigen mit überflüssigen Formalien belastet, Sorgen der Familien um ihre Sicherheit abgetan worden. „Haben die Angst, dass der von den Toten aufersteht?“, soll Zimmer gesagt haben, bezogen auf den Amokläufer. Alles erwecke den Eindruck, er wolle die Opferfamilien „schikanieren“.
Mehrere Opferangehörige schließen sich dem Antrag an. Zimmer reagiert auf die Vorwürfe vorerst nicht, unterbricht aber den Prozess bis Mittwoch. Nun muss eine andere Kammer über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Die Opferfamilien hatten zuvor schon das Auftreten Zimmers und des Angeklagten Philipp K. genau verfolgt. Als der Richter Briefe von K. aus der Haft verliest, in dem dieser über seine drohende Strafe klagt, schütteln einige von ihnen den Kopf. Für sie sei seit dem Amoklauf „nichts mehr wie es war“, sagte Arbnor Segashi vor Prozessbeginn auf einer Gedenkveranstaltung. Seine 14-jährige Schwester Armela war eines der Opfer des Amoklaufs. Es gebe keinen Tag, so Segashi, an dem er sie nicht vermisse.
Ein Urteil wird für Mitte September erwartet.
Lesen sie hier den ausführlichen Hintergrund-Text über die Amok-Tat in München
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