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Prozess gegen mutmaßlichen NazitäterDas Gebot der Gerechtigkeit

Erstmals wird in Deutschland über einen ausländischen Helfer der Nazis geurteilt. Das Verfahren gegen John Demjanjuk war ein Muster an Rechtsstaatlichkeit.

John "Iwan" Demjanjuk kommt in einem Rollstuhl sitzend im Landgericht in München zu seiner Verhandlung. Bild: dpa

BERLIN taz | "Er ist es, er ist es!" Mit erregter Stimme zeigt der Zeuge auf den Angeklagten. Pinchas Eppstein will in John Demjanjuk "Iwan den Schrecklichen" wiedererkannt haben. Den Mann, der im Vernichtungslager Treblinka die Gaskammern bediente, Frauen die Brüste abschnitt, Babys zur eigenen Belustigung umbrachte. Zahlreiche der 500 Zuschauer im umgebauten Kultursaal in Jerusalem applaudieren.

Nicht nur Eppstein, auch weitere Holocaust-Überlebende glauben in dem damals 66-jährigen Demjanjuk (SS-Personalnummer 1393) den Mann zu erkennen, der wegen Verbrechen gegen das jüdische Volk auf der Anklagebank sitzt.

Es sind diese Aussagen, die nach einem mehr als einem Jahr währenden Prozess den Ausschlag für das Urteil geben: den Tod. Der Gutachter Wolfgang Scheffler bescheinigt den Israelis, "einen in jeder Hinsicht fairen Prozess" geführt zu haben. Der inzwischen verstorbene renommierte Historiker ist sich sicher, dass Demjanjuk identisch mit "Iwan dem Schrecklichen" ist.

Für andere Beobachter bleibt eine "Banalität des Zweifels", wie es der Journalist Tom Segev nennt. Ist Demjanjuk die Bestie von Treblinka?

Folgt John Kalymon?

Mit Spannung erwarten die Mitarbeiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg das Urteil im Fall Demjanjuk. Die Arbeit der Staatsanwälte und Ermittler, die vor Jahren den Anstoß für das Münchner Verfahren gegeben haben, könnte vom Ausgang des Verfahren direkt betroffen sein.

Denn sollte Demjanjuk schuldig gesprochen werden, dann bedeutete das juristisch gesehen Neuland, weil erstmals ein NS-Täter zur Verantwortung gezogen würde, ohne dass ein individueller Schuldbeweis angetreten worden ist. Die Münchner Staatsanwalt geht davon aus, dass allein die Anwesenheit Demjanjuks im Vernichtungslager Sobibor ausreichender Beweis dafür ist, dass der "Hilfswillige" am Massenmord an den Juden beteiligt war.

Die "Hilfswillligen" waren in den Vernichtungsprozess einbezogen, lautete auch das Gutachten des Historikers Dieter Pohl vom Institut für Zeitgeschichte. "Alle Wachmänner kamen dran bei der Bewachung des Lagers und bei der Vernichtung von Menschen", zitierte Pohl im Januar vor Gericht einen in Sobibor eingesetzten SS-Mann.

Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, käme auf die Ludwigsburger eine Menge Arbeit zu. In diesem Fall, so deren stellvertretender Leiter Thomas Will zur taz, könnten Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter wieder aufgenommen werden, bei denen ein individueller Schuldnachweis nicht gelungen ist und die daher eingestellt wurden. Dies, so Will, beträfe sowohl in Deutschland als auch im Ausland lebende Männer - möglicherweise Dutzende neue Fälle.

Unabhängig vom Münchner Urteil laufen in Ludwigsburg derzeit Vorermittlungen gegen weitere mutmaßliche NS-Täter, über deren Zahl Will keine Auskunft geben möchte. In der Zentralstelle für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen in Dortmund sind 18 Vorermittlungen zu einzelnen NS-Tatkomplexen in Arbeit, sagte Staatsanwalt Andreas Brendel der taz.

Die Ermittlungen richteten sich gegen SS- und Wehrmachtsangehörige. Eine Ermittlung stehe kurz vor dem Abschluss, sagte Brendel.

Das letzte große Verfahren der Dortmunder endete im letzten Jahr mit dem Tod des 90-jährigen Angeklagten noch vor Prozessbeginn: Der Wolgadeutsche Samuel Kunz soll im Vernichtungslager Belzec am Holocaust beteiligt gewesen sein.

Noch eine weitere Ermittlungsbehörde blickt gespannt auf das Münchner Urteil: Bei der Staatsanwaltschaft München I steht die Entscheidung über eine Anklage gegen John Kalymon an. Der ehemalige ukrainische Polizist in deutschen Diensten soll im besetzten Lemberg bei einer Ghettoräumung mindestens einen Juden erschossen haben.

"Ich, Iv Kalymun vom 5. Kommissariat der ukrainischen Polizei, habe dienstlich während der Judenaktion am 14. 8. 1942 um 19 Uhr die Waffe eingesetzt und 4 Stück Munition verwendet, wobei ich eine Person verletzt und eine getötet habe", lautet die handschriftliche Notiz, die dem heute in den USA lebenden 90-jährigen verrenteten Autoarbeiter zugeschrieben wird.

Sollte es zum Prozess gegen Kalymon kommen, dann wäre das ein neuer Fall Demjanjuk. Denn dann müsste sich zum zweiten Mal ein mutmaßlicher ausländischer NS-Täter vor einem deutschen Gericht verantworten, der sich die US-Staatsbürgerschaft erschlichen hat und den die Vereinigten Staaten liebend gerne loswerden würden. KLAUS HILLENBRAND

Er ist es nicht. Während des drei Jahre währenden Berufungsverfahrens treibt die Verteidigung neue Dokumente aus der untergehenden Sowjetunion auf. Demnach war es nicht Demjanjuk, sondern ein Iwan Matschenko, SS-Personalnummer 476, der in Treblinka am Mord an 870.000 Juden beteiligt gewesen war.

Dieser Matschenko aber soll bereits vor Kriegsende verstorben sein. Die Zeugen haben sich offenbar geirrt. Das Oberste Gericht Israels entscheidet 1993 folgerichtig: Im Zweifel für den Angeklagten. Freispruch. John Demjanjuk verlässt die Todeszelle und fliegt an Bord eines El-Al-Jumbos in der Business-Class bei koscherem geräucherterem Fisch zurück in die Heimat: die Vereinigten Staaten.

In diesen Tagen endet der zweite Prozess gegen Demjanjuk. Der mittlerweile 91 Jahre alte Mann ist vor dem Münchner Landgericht der Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen angeklagt. Es geht nicht um Treblinka; Demjanjuk soll im Vernichtungslager Sobibor an der Tötung von Juden beteiligt gewesen sein.

Seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai 2009 sitzt der gebürtige Ukrainer in der Krankenabteilung des Gefängnisses München-Stadelheim ein. Er teilt seine mit Eisenbett, Stuhl, Tisch, Waschbecken und abgetrennter Toilette ausgestattete Zelle mit einem Mithäftling und vermittelt vor Gericht den Eindruck eines Todkranken.

Doch in Momenten, in denen er sich unbeobachtet glaubt, macht er einen erstaunlich munteren Eindruck. In seiner Zelle bereitet er sich gern sein Lieblingsessen zu: Salat mit Weißbrot.

Historisches Lehrstück

Mit dem Urteil wird ein historisches Lehrstück enden. Historisch nicht nur in dem Sinne, dass erstmals in Deutschland über einen der zahlreichen ausländischen Helfer der Nazis bei der Judenvernichtung geurteilt wird, sondern auch, weil damit ein Verfahren endet, das völlig verkorkst begonnen hat.

Ob Demjanjuk tatsächlich der Beihilfe zum Mord schuldig ist, muss das Gericht entscheiden. Doch welches Urteil auch fällt: Der Münchner Prozess war ein Muster an Rechtsstaatlichkeit - so wie die Vorgeschichte ein einziges Desaster gewesen ist.

Es tut dabei nichts zur Sache, dass Demjanjuk seit Jahrzehnten im Visier der Strafverfolger steht, dass ihm anfänglich mit der falschen Begründung die US-Staatsbürgerschaft entzogen wurde und dass er über Jahre hinweg, wiewohl unschuldig, in einer israelischen Todeszelle sitzen musste.

Das wird teilweise im Urteil von Richter Ralph Alt zu berücksichtigen sein. Die Anklage fordert eine Haftstrafe von sechs Jahren.

Eineinhalb Jahre und über 90 Verhandlungstage hat das Münchner Verfahren gedauert, gedehnt von der Verlesung von Dokumenten, hunderten Beweisanträgen des Verteidigers Busch und der Entscheidung des Gerichts, dass gegen Demjanjuk wegen dessen Kränklichkeit nur zweimal 90 Minuten am Tag zu Gericht gesessen werden darf.

Doch die Ermittlungen gegen ihn beginnen vor rekordverdächtigen 36 Jahren. 1975 übermittelt die UdSSR US-Senatoren eine Liste mit den Namen von 70 angeblichen Nazitätern, die nach dem Krieg in den USA Unterschlupf gefunden hätten. Darunter John Demjanjuk aus Seven Hills, Ohio, von Beruf Automechaniker.

Der Ukrainer hatte 1952 in seinem Einwanderungsantrag behauptet, von 1937 bis 1943 in Polen gelebt zu haben, in einem Dorf namens Sobibor.

In Washington beginnt das Office of Special Invesigation (OSI) mit seinen Ermittlungen. Die Behörde ist bis heute mit der Aufgabe betraut, nach Naziverbrechern zu suchen, die sich nach dem Krieg die US-Staatsbürgerschaft erschlichen haben.

Ihre Möglichkeiten sind freilich begrenzt, denn in den Vereinigten Staaten selbst kann nur angeklagt werden, wer dort eine Straftat begangen hat oder wenn US-Bürger zu den Geschädigten zählen. Beides ist bei Nazitätern in aller Regel nicht der Fall.

Was das OSI aber kann, ist, dafür zu sorgen, den Beschuldigten die US-Staatsbürgerschaft zu entziehen und sie abzuschieben - wenn sich denn ein Land findet, das zur Aufnahme bereit ist.

SS-Ausweis 1393

1977 taucht erstmals, noch als Kopie, der SS-Ausweis von Iwan Demjanjuk mit der Nummer 1393 auf. Daraus geht hervor, dass dieser von März bis September 1943 im Vernichtungslager Sobibor und später im bayerischen KZ Flossenbürg als "hilfswilliger" Wächter eingesetzt war.

Von Treblinka ist darin keine Rede. Und doch melden sich in Israel fünf Zeugen, die in dem ukrainischen Traktoristen, geboren am 3. April 1920 in dem Dorf Dubowije Machrinzik, "Iwan den Schrecklichen" aus Treblinka zu erkennen glauben.

Nun begehen die Nazijäger in Washington den entscheidenden Fehler. Sie erkennen Demjanjuk nicht nur die US-Staatsbürgerschaft ab. Zudem liefern sie ihn 1986 unter dem Vorwurf, der Mörder von Treblinka gewesen zu sein, nach Israel aus, wo im Folgejahr ein Prozess unter falschen Vorzeichen beginnt.

Denn die israelische Justiz lässt die Vorwürfe im Zusammenhang mit Sobibor fallen und konzentriert sich einzig auf Treblinka - eine nicht ganz unverständliche Entscheidung, denn für Sobibor finden sich bis heute keine Holocaust-Überlebenden, die Demjanjuks Einsatz beschreiben oder auch nur bestätigen könnten.

Verhängnisvolle Entscheidung

Die Entscheidung ist dennoch verhängnisvoll. Denn nach dem Freispruch in der Berufung fehlt den israelischen Justizbehörden die Möglichkeit, Demjanjuk wegen dessen Taten in Sobibor anzuklagen, war das Auslieferungsverfahren mit den USA doch einzig unter dem Gesichtspunkt Treblinka geführt worden.

Und deshalb kehrt John Demjanjuk, mutmaßlicher Wachmann in Sobibor, 1993 als freier Mann aus Israel zurück nach Ohio zu seiner Familie und in sein Einfamilienhaus. "Es war ein Fehler, alles auf die Karte Treblinka zu setzten", schreibt Tom Segev im gleichen Jahr.

Es bedarf eines einzigen wachen Ermittlers in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, um die Causa Demjanjuk in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken.

Dieser Mann heißt Thomas Walther. Im Jahre 2001 will der US-Bundesstaat Ohio Demjanjuk seine wiedergewonnene US-Staatsbürgerschaft aberkennen, um ihn in die Ukraine abschieben zu können. Die Angelegenheit zieht sich hin. Die Ukraine bekundet kein Interesse an der Aufnahme eines mutmaßlichen Naziverbrechers.

Walther stößt im Internet auf das Verfahren und macht sich Gedanken, ob für diesen Fall nicht die deutsche Strafjustiz zuständig sein könnte. Am 12. Mai 2009 schließlich schwebt John Demjanjuk an Bord eines Privatflugzeugs auf dem Münchner Flughafen ein und wird festgenommen - nun endlich wegen seiner Taten in Sobibor. Seine erste Mahlzeit im Gefängnis: Leberkäse mit Kartoffelbrei.

Seitdem sind fast genau zwei Jahre vergangen. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz hat die Anklage verlesen, die Demjanuk Beihilfe zum Mord an mindestens 27.900 Menschen vorwirft. Verteidiger Ulrich Busch hat sich bemüht, die Unschuld seines Mandaten zu beweisen, und ist dabei bisweilen erheblich über sein Ziel hinausgeschossen.

Gutachter haben zum Vernichtungslager Sobibor und zur Funktion der ausländischen Wachmänner ausgesagt. Sie haben sich zur Frage der Echtheit des SS-Ausweises Nummer 1393 geäußert und gesagt, dieser sei keine Fälschung.

Der Vorsitzende Richter Ralph Alt hat eine Unzahl Protokolle verlesen. Lutz hat auf eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert. Die über 30 Nebenkläger, darunter wenige Überlebende von Sobibor und einige Verwandte der Ermordeten, haben Zeugnis abgelegt und in ihren Schlussanträgen auf "schuldig" plädiert.

Busch hat auf Freispruch plädiert und eine Revision angekündigt. Nur der angeklagte John Demjanjuk hat kein einziges Wort gesagt. Meistens lag er dämmernd und scheinbar dem Tode nah auf seiner Liege.

Es hat in diesem Prozess keinen größeren Zwischenfall gegeben. Ein ukrainischer Wachmann war Neonazis offenbar nicht Grund genug zum Pöbeln.

Stumm wie ein Fisch

Die Nebenkläger, die nun wirklich jeden Grund dazu hätten, mit Emotionen überbordend, aber dem Verfahren nicht angemessen Demjanjuk anzuklagen, haben sich mit bemerkenswerter Sachlichkeit und doch furchtbarer Eindringlichkeit geäußert. So wie der Niederländer Robert Wurms, der im März 2011 verstorben ist: "Für den Mord an zwei Mädchen, noch Kinder, mit ihren Träumen über und ihren Erwartungen an das Leben, das, wie sie dachten, noch vor ihnen lag, für den Mord an meinen Schwestern und meinen anderen Verwandten, für den Mord an so vielen anderen, beantrage ich die Verurteilung des Angeklagten."

Viele der Nebenkläger verzichteten wie Wurms darauf, ein konkretes Strafmaß zu verlangen. Sie wollten keine Rache, sondern Gerechtigkeit und Erinnerung an ein Vernichtungslager, das bis heute in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist.

Der Anwalt Hardy Langer sagte, dem Angeklagten zugewandt: "Sehen Sie den Nebenklägern in die Augen und berichten Sie detailliert, was Sie bewogen hat, in Sobibor Dienst zu tun. Zeigen Sie Ihr Gewissen und brechen Sie Ihr Schweigen."

Doch Demjanjuk blieb stumm wie ein Fisch.

Während des Verfahrens ist häufig die Frage gestellt worden, was es denn für einen Sinn haben sollte, einem 91 Jahre alten Greis 66 Jahre nach Kriegsende den Prozess zu machen.

Dazu hat der Vertreter der Nebenkläger Cornelius Nestler in seinem Plädoyer das Notwendige gesagt: "Das Verfahren gegen Demjanjuk ist nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit gegenüber denen, die als nächste Angehörige der ermordeten Opfer oder als Überlebende unter seinen Taten bis in ihr zum Teil hohes Alter gelitten haben und leiden, den Nebenklägern.

Das Verfahren ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit für eine Gesellschaft, die sich ihrer Grundwerte gerade dadurch versichert, dass bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verantwortlichkeit nicht etwas ist, das sich mit Zeitablauf erledigt."

Das Urteil wird Donnerstag erwartet.

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8 Kommentare

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  • FK
    Fritz Katzfuß

    Oh Schreck lass nach. Wenn das das Muster der Rechtsstaatlichkeit sein soll...dann ist Rechtsstaat unmenschlich und brutal. "Es geht ums Prinzip" sagte der SS Mann...

    Der Rechtsstaata dieses Musters braucht dringend eine Ethikkommission. Hier verrutschen alle Maßstäbe. Was Doc unten schreibt ist mehr als richtig, obwohl in diesem besonderen Fall auch das von ihm verworfene Argument in einem menschlichen Rechtsstaat gelten sollte, denn dieser 91 jährige Greis war schon einmal 8 Jahre seiner Freiheit beraubt, weil man ihn offenbar verwechselt hatte. Es kann sein, dass er auch diesmal nicht der ist, der er sein soll. Er bestreitet die Taten, die ihm zu Last gelegt werden.Die Furcht davor, einem Menschen zum zweiten Mal, wie gering das Risiko auch sein mag, das gleiche Unrecht anzutun, hätte in einem menschlichen Rechtsstaat, dem die Menschenwürde über Rachebedürfnisse und Imagegewinn geht, von der Anklageerhebung abhalten müssen.

  • T
    Tuco

    Nur weil andere Naziverbrecher nicht verurteilt wurden, muss man diesen nicht verschonen! Egal wie unbedeutend (oder auch nicht!) er war! Alle hätte man vor Gericht stellen müssen, diese komplette Aufarbeitung wurde verpennt und vernachlässigt, aber wie gesagt das ist kein Grund ihm nicht den Prozess zu machen.

    Ich möchte hierbei gerne auf das Interview mit dem Ankläger Gabriel Bach aus dem Eichmann- Prozess verweisen.

    http://jungle-world.com/artikel/2011/14/42978.html

     

    Diese unglaublichen Taten, die er beschreibt, verjähren nie!

  • J
    Jimmi

    Der Chef, der Ausbilder der Trawniki,ein Deutscher, wurde nach dem Kriege freigesprochen. Man konnte ihm angeblich nicht nachweisen, dass er wußte, wofür er die Männer ausbildete.

  • G
    gettop

    ich kann Doc nur zustimmen und hatte bei dem Artikel geradezu ein Ih-Git-Gefühl.

     

    Da muss das kleinste und unfreiwilligste Glied in der Kette der SS-Mörder herhalten, um die Scheinheiligkeit der selbsternannten Gutmenschen zu fördern. Ach unsere Justiz - diese formale Fassade biegt es schon hin, dass sie es der herrschenden Meinung gerade richtig macht - heute - wie auch vor 70 oder 170 Jahren und nach 66 Jahren kann das Gericht für das Urteil die besten Formulierungen aus dem Standardwerk "History" übernehmen - unsere Enkel werden wieder ein anderes Geschichtsbuch lesen ...

  • G
    geschichtswerkstatt

    "...ist häufig die Frage gestellt worden, was es denn für einen Sinn haben sollte, einem 91 Jahre alten Greis 66 Jahre nach Kriegsende den Prozess zu machen?"

     

    Ja, es würde natürlich viel mehr Sinn machen, diejenigen zu fragen, die dafür sorgten, daß es so lange gedauert hat. Ich bin relativ sicher, daß der alte Herr in Deutschland als CDU oder CSU-Mitglied nie vor seinem Richter gesessen hätte. Es ist vielleicht gerade sein Problem, daß er kein Deutscher ist. Das macht ihn politisch und historisch interessant.

  • H
    Heiko

    Die Frage der SS-Mitgliedschaft bringt erst einmal grundsätzlich nichts. Auch wenn es nach heutiger Sicht durchaus verwerflich ist, diese Schwarze Uniform getragen zu haben, sagt das noch lange nichts über die persönliche Schuld aus. Jeder SS-Mann ist ein potentieller Täter, richtig, allerdings kamen viele davon nicht in eine Position, in der sie wirklich zu Tätern wurden. Und diejenigen wurden es dann wirklich mehr als heftig. Ja, es ist kein Ruhmesblatt der deutschen Geschichte, dass NS-Täter mit stillschweigender Billigung der Staaten ungeschoren davon kamen. Und dies ist nebenbei gesagt nicht nur ein bundesdeutsches Problem.

  • S
    Stefan

    Muster an Rechtsstaatlichkeit ... GUT SO, denn wenigstens auf einem einzigen Gebiet sollte der Rechtsstaat doch funktionieren. Ein anderes Muster für Rechtsstaatlichkeit fällt mir gerade nicht ein...

  • D
    Doc

    Die Frage ist nicht, ob es sich lohnt, 66 Jahre nach Kriegsende einem Greis den Prozess zu machen. Die Frage ist ohne Zweifel zu bejahen, denn bestimmte verbrechen verjähren aus gutem Grund nicht.

     

    Die Frage ist aber, warum man einen "Hilfsfreiwilligen" anklagt der, das fällt in der Berichterstattung leider recht häufig unter den Tisch, gerade nicht all zu "freiwillig" in diese Situation gekommen ist, wenn nicht sogar durch die "freiwillige Meldung" sein eigenes Leben gerettet hat, während bei uns die tatsächlich freiwilligen SS Mitglieder in ihren Sesselt sitzen können und ihre Rente (auch die, für den "Dienst" der NS Zeit) genießen dürfen und die schlimmsten Ariseure noch immer als die vorbildlichen Wirtschaftskapitäne der Nachkriegszeit gelten.

     

    Da bleibt schon der Nachgeschmack, daß man zwar ein Exempel statuieren wollte, gleichzeitig aber innenpolitisch nicht zu viel Staub aufwirbeln...also hat man sich ein Ziel ausgesucht, dem kaum übermäßig Sympathien entgegengebracht werden würden. Und mit Erfolg...nicht mal die Rechten halten ihre "irgendwann muss auch mal Schluss sein" Monologe.