Prozess gegen Vietnamesin: Kriminalität, nicht organisiert

Menschenhandel? Oder doch nur Verstoß gegen Ausländerrecht? Wie die Polizei versucht, die vietnamesische Community mit Clans in Verbindung zu bringen.

Man sieht die Statue der Justitia

Schwere Vorwürfe waren in Justitias Waagschale Foto: dpa

BERLIN taz | Es war ein großes Polizeiaufgebot, das da im März ausgerückt war: 160 Bundespolizisten durchsuchten fünf Objekte in Berlin und je eines in Hamburg und in Timmendorfer Strand an der Ostsee. Sie wollten einer mutmaßlichen vietnamesisch-deutschen Schleuserbande das Handwerk legen.

Den zwei Frauen und einem Mann wurde laut Bundespolizei vorgeworfen, Vietnamesinnen, die illegal nach Deutschland kamen, zur Prostitution gezwungen und damit ihren Lebensunterhalt verdient zu haben. Die Rede war von Menschenhandel. Ziel der Razzia sei es gewesen, so ein Polizeisprecher gegenüber dem Tagesspiegel, „diese Form der Zwangsprostitution zu beenden und die Frauen aus den Abhängigkeiten zu befreien“.

Das sah nach einer ganz großen Kriminalgeschichte aus. Doch am Freitag, als der Prozess vor dem Berliner Landgericht begann, wurde weder Menschenhandel noch Zwangsprostitution verhandelt, sondern lediglich ein Verstoß gegen das Ausländergesetz. Auf der Anklagebank saßen nur noch zwei von ursprünglich drei Beschuldigten: Die 44-jährige Vietnamesin Thi L. und der 64-jährige Deutsche Bernd R.

Nagelstudio und Prostitution

Sie sollen zwei bordellähnliche Studios betrieben haben: Die „Asia-Massage“ in der Möllendorffstraße gegenüber dem Lichtenberger Rathaus und das „New York Nails“ in Timmendorfer Strand, in dem vietnamesische Männer Nageldesign und vietnamesische Frauen bezahlten Sex anboten. Laut Anklageschrift bekamen die Prostituierten und Masseusen 50 Prozent der Einnahmen, die Nageldesigner 1.600 Euro Lohn im Monat, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben abgeführt wurden.

„Dass die Frauen völlig abhängig von den Angeklagten waren, hat sich in den Ermittlungen als nicht richtig herausgestellt“, stellte Verteidigerin Kersten Woweries am ersten Verhandlungstag fest. Sie seien von den Angeklagten auch nicht nach Deutschland eingeschleust worden. Vielmehr hätten sie schon längere Zeit in Deutschland gelebt, einige schon andere Arbeiten gemacht.

Allerdings hielten sich die Beschäftigten illegal im Bundesgebiet auf und hätten deshalb nicht arbeiten dürfen, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Das sei den Angeklagten bewusst gewesen. Die insgesamt elf Beschäftigten standen somit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Angeklagten, das stärker war als normalerweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, denn sie sprachen nicht Deutsch. Thi L. koordinierte die Termine mit den Kunden, überwachte sie per Video, handelte die Preise aus und zahlte ihnen den Lohn aus. Davon finanzierte sie ihren Lebensunterhalt. Bernd R. war zwar formal Geschäftsführer des Studios in Lichtenberg, praktisch aber eher Handlanger. Laut Anklageschrift reinigte er die Räume und brachte die Einnahmen zur Bank. Der illegale Aufenthalt der Vietnamesinnen sei ihm bekannt gewesen.

Anklage fällt zusammen

Viel war da am ersten Verhandlungstag nicht strittig zwischen Anklage und Verteidigung. Deshalb hat es vorab auch eine Verständigung gegeben: Sollten die Angeklagten umfassende Geständnisse ablegen, so soll Thi L., die vorbestraft ist und bereits in Untersuchungshaft sitzt, für maximal vier Jahre und elf Monate verurteilt werden. Bernd R., der nicht vorbestraft ist, kann mit einer Strafe zwischen 13 und 18 Monaten rechnen. Die könnte zur Bewährung ausgesetzt werden, doch da war das Gericht sich noch nicht sicher.

Kristina Beulich bezeichnet das Auseinanderklaffen des Tatvorwurfes der Bundespolizei mit dem, was letztlich zur Anklage gebracht wurde, als nicht untypisch für Prozesse, wo es um Schleusung durch Vietnamesen geht. Beulich ist Anwältin und hat mehrere ähnliche Verfahren vor Gericht bestritten. „Ich vermute den Versuch der Ermittlungsbehörden, die vietnamesische Community in Deutschland unter den Begriff Clan zu subsumieren“, sagt Beulich. Wenn die Ermittler von Clanstrukturen ausgehen, dann bekämen sie mehr Personal zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform. Sie würden leichter Telefonüberwachung und einen SEK-Einsatz genehmigt bekommen.

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