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Prozess gegen PatientenmörderFolgenreiche Erinnerungslücken

Für einige ZeugInnen hat der Prozess gegen Niels Högel bereits Konsequenzen. Auch das Klinikum Oldenburg reagiert.

Gegen einige MitarbeiterInnen ermittelt die Staatsanwaltschaft: das Klinikum Oldenburg Foto: dpa

OLDENBURG taz | Auch wenn noch kein Urteil gefallen ist, der Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel hat bereits jetzt erste Konsequenzen. Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Oldenburger Staatsanwaltschaft gegen fünf ZeugInnen Ermittlungsverfahren wegen Meineids beziehungsweise Falschaussage eingeleitet hat.

Alle fünf arbeiteten mit Högel im Klinikum Oldenburg, als der dort seine Mordserie begann. Die zwei Mitarbeiter, die noch am Klinikum arbeiteten, wurden daraufhin am Freitag mit sofortiger Wirkung freigestellt, wie die Klinikleitung bekannt gab.

„Eine mögliche Falschaussage vor Gericht torpediert die Bemühungen des Klinikums um schonungslose, lückenlose Aufklärung und kann nicht toleriert werden“, heißt es in der Stellungnahme des Krankenhauses. Vorverurteilungen gelte es aber zu vermeiden, bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen seien.

Die Aussagen mehrerer Ex-KollegInnen Högels waren von Erinnerungslücken geprägt. Sowohl Richter Sebastian Bührmann als auch die Staatsanwaltschaft und die VertreterInnen der Nebenklage waren verwundert und verärgert. Einige ZeugInnen vereidigte Bührmann.

Bei einer Verurteilung droht eine Haftstrafe

So beispielsweise den stellvertretenden Leiter der Station, auf der Högel mordete. „Mir fällt auf, dass Sie in diesem Punkt nicht viel wissen. Ich kann das so nicht glauben“, sagte Bührmann, als dieser im Januar vor Gericht aussagte. Er habe nie Gerüchte über Högel gehört und auch von Spitznamen wie „Todes-Högel“ will er nichts gewusst haben, sagte der Mann damals. Genauso ahnungslos zeigte sich ein Oberarzt der Station. Auch hier äußerte Bührmann Zweifel.

Insgesamt vier Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft wegen Meineids eingeleitet. Details nennt sie nicht. Sollte den ZeugInnen eine Falschaussage unter Eid nachgewiesen werden können, droht ihnen mindestens ein Jahr Haft. Ein fünftes Verfahren wurde wegen Falschaussage ohne Eid eingeleitet. Dem Betroffenen drohen drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Der Prozess gegen Niels Högel wird am 21. Februar mit weiteren ZeugInnen-Befragungen fortgeführt. Högel werden 100 Morde zur Last gelegt, die er zwischen 2000 und 2005 in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst begangen haben soll.

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2 Kommentare

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  • Es ist einfach eine extrem schwierige Sache, weil da mitunter nur die Wahl zwischen Pest und Cholera übrig bleibt.

    Wer sich jetzt an Gerüchte wie "Todes-Högel" erinnert, könnte sich schnell mit dem Beihilfevorwurf durch Unterlassung konfrontiert sehen, wenn er Gerüchte ohne konkreten Beweishintergrund für Mobbing oder gehässigen Tratsch gehalten hat. Und wer auf solche Gerüchte mit vermeintlich gebotenen Mitteln postwendend reagiert (melden, anzeigen, melden anzeigen und nochmal melden ...), hat mitunter beste Chancen, seinen Job zu verlieren und wegen übler Nachrede einen drauf zu kriegen.

  • ich glaube bei jedem bäcker fällt auf, wenn einer immer dicker und die brötchen immer weniger werden. selbst schraubenklau in der autowerkstatt kann auffallen.



    aber menschenleben? nee, da hört es jetzt ja nun wirklich auf! ist wie mit kindererziehung: darf jede/r machen, obwohl sonst jeder pups in deutschland geprüft wird. keine prüfung, keine kontrolle, wo kommen wir denn da hin!?