Prozess gegen Mülltaucher: Sozialstunden fürs "Containern"
Vor dem Amtsgericht Döbeln läuft ein Prozess, der eine Grundsatzfrage klären könnte: Kann es strafbar sein, fremdes Essen zu essen, das keiner mehr braucht?
DÖBELN taz | Es ist eine Posse mit Strahlkraft: Vor dem sächsischen Amtsgericht Döbeln sollte am Donnerstag eine anschauliche Prozessgeschichte zu Ende gebracht werden, die eine Grundatzbedeutung hat: Kann es strafbar sein, fremdes Essen zu essen, das keiner mehr braucht? In Döbeln hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz versucht, eine Verurteilung gegen zwei sogenannte Container-Aktivisten zu erwirken - und damit ein Exempel in Sachen Müllklau zu statuieren.
Die Angeklagten Christof N. (24) und Frederik V. (32) waren am 13. April 2010 nachts auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit einem Anhänger voller Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum angehalten worden. Monate später flatterte ihnen ein Strafbefehl über 20 bzw. 10 Tagessätze wegen Diebstahls ins Haus. Das besondere: Weder der bestohlene Discounter noch sonstwer fühlte sich geschädigt. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch ein "besonderes öffentliches Interesse" in dem Fall - und wollte die Mülltaucher verknacken. Dem stimmte die Richterin so nicht zu.
Dennoch bleibt die Lösung unbefriedigend, denn ein Urteil ergeht zunächst nicht. Stattdessen machte die Richterin das Angebot, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Der Angeklagte Frederik V. nahm das Angebot unter Protest an - und muss nun zehn Sozialstunden bei einer gemeinnützigen Organisation seiner Wahl leisten. Der zweite Angeklagte Christof N. blieb noch unentschieden - und kann sich nun überlegen, ob er es zu einem aussagekräftigen Urteil kommen lassen will.
Das hätte Bedeutung, weil sich Experten über die Frage streiten, ob das Mülltauchen illegal ist. Diejenigen, die "Containern" - also das Aneignen von weggeworfenen Lebensmitteln - für strafbar halten, argumentieren, dass der Müll entweder demjenigen gehört, der ihn weggeworfen hat - also in diesem Fall den Discountern - oder ansonsten der Abfallwirtschaft.
Andere vertreten dagegen die Ansicht, dass der Supermarkt offiziell seinen Besitzanspruch aufgegeben hat, wenn er die Lebensmittel in den Container wirft. Diebstahl von Waren mit "geringem bis nicht vorhandenem Warenwert" wird nach §248 des Strafgesetzbuches aber nur auf Antrag verfolgt und führt normalerweise dazu, dass Verfahren gegen Mülltaucher schnell eingestellt werden - zumindest so lange sie Mülltonnen einfach nur öffnen und keine Schlösser oder sonstigen Absperr-Vorrichtungen beschädigen.
"Besonders schwer" sollte der Fall von Christof N. und Frederik V. sein, weil sie über einen Zaun geklettert sein sollen, um an das Essen zu gelangen. Allerdings hatte der Discounter, von dem die Lebensmittel stammen, gar keinen Strafantrag gestellt. Neu an dem Döbeler Fall ist also eine Anzeige wegen Containerns, obwohl sich niemand geschädigt gefühlt hatte. Alle anderen vergleichbaren Verfahren waren bereits während der Ermittlungen eingestellt worden.
"Aus unserer Sicht kann das besondere öffentliche Interesse nur darin liegen, die Lebensmittelvernichtung sofort zu stoppen", empören sich die Angeklagten. Christof N. sagte der taz am Donnerstag: "Es ist absurd, dass Lebensmittel weggeworfen werden - und die Verwendung der Lebensmittel dann bestraft werden soll. Bestraft werden sollten die, die noch gute Lebensmittel massenweise vernichten, obwohl täglich zehntausende Menschen an Hunger sterben."
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