Prozess gegen Lothar König: „Keine direkten Aufrufe“
Polizisten sagen am zweiten Prozesstag gegen den Jugendpfarrer aus. Der ist wegen der Teilnahme an der Dresdener Anti-Nazi-Blockade vor Gericht.
DRESDEN taz/epd | Im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König fällt die Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs offenbar weiter in sich zusammen: Zwei Polizeizeugen, die am Mittwochvormittag vor Gericht aussagten, konnten nur die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der Polizei vom 19. Februar 2011 schildern.
An diesem zweiten Hauptverhandlungstag machten sie den Pfarrer aber nicht verantwortlich: „Ich habe keine direkten Aufrufe zur Gewalt vernommen“, erklärte Polizeiobermeister Matthias Pfeil. König hatte an der Demonstration gegen Neonazis teilgenommen, die im Februar 2011 an die Zerstörung Dresdens in Zweiten Weltkrieg erinnerten und diesen Gedenktag für ihre eigene Propaganda nutzen wollten. Dem evangelischen Theologen wurden daraufhin schwerer Landfriedensbruch und Strafvereitelung vorgeworfen.
In dem Prozess erklärte Einsatzführer Michael Denin, er habe wohl beobachtet, dass seine Verhandlungspartner sich oft auch am Lautsprecherwagen der Jenaer Jungen Gemeinde abstimmten.
Er hätte jedoch „keinen Sinn darin gesehen“, Maßnahmen gegen den „Lauti“ zu ergreifen, dessen Fahrer Lothar König ihm von Einsätzen in Gorleben bekannt war.
Deeskalierende Aufrufe
Auch ein völlig verwackeltes Polizeivideo, in dem der Kameramann die meisten König-Äußerungen mit eigenen Kommentaren übertönt, belegte eher deeskalierende Aufrufe des Pfarrers. Es zeigte vielmehr, dass auch die Polizei offensiv auf stehende oder langsam gehende Demonstranten einstürmte und einschlug.
Die für den 19. Februar 2011 angeordnete Funkzellenabfrage habe in diesem wie auch in anderen Fällen nichts zur Anklage beitragen können, räumte Staatsanwalt Jürgen Schär als Leiter des Staatsschutzes ein.
Der Verteidiger des Pfarrers, Jony Eisenberg, erinnerte am Mittwoch erneut daran, dass der Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genießt und der Staat sich für dessen Einschränkungen zu rechtfertigen habe – und nicht umgekehrt.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Strafe wegen Anti-AfD-Symbolik
Schule muss Tadel wegen Anti-AfD-Kritzeleien löschen
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt