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Prozess gegen Lifeline-KapitänUrteil wahrscheinlich im September

Vielleicht fällt das Urteil im Lifeline-Prozess schon im September. Laut einem Gutachter hatte das Schiff nicht die nötigen Dokumente für die Seenotrettung an Bord.

Lifeline-Kapitän Claus-Peter Reisch Anfang Juli vor dem Gericht in Valletta Foto: reuters

Valletta dpa/epd | Im Prozess gegen den Kapitän des Rettungsschiffs der in Dresden ansässigen Hilfsorganisation Mission Lifeline könnte im September ein Urteil fallen. „Die Verteidigung macht Druck, und auch der Richter will, glaube ich, den Fall schnellstmöglich vom Tisch haben“, sagte Schiffsführer Claus-Peter Reisch am Montag in Valletta nach einer Anhörung in einem Video, das Mission Lifeline zur Verfügung stellte. Weitere Prozesstermine seien für den 23. August und den 11. September angesetzt. „Der Richter denkt auch, dass er dann da zu einem Urteil kommen wird“, sagte Reisch.

Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, das Rettungsschiff „Lifeline“ ohne ordnungsgemäße Registrierung in maltesische Gewässer gesteuert zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 11 600 Euro Strafe oder ein Jahr Haft. Reisch bezeichnete den Vorwurf im ZDF-„Morgenmagazin“ als „haltlos“.

Ein vom Gericht beauftragte Gutachter legte bei einer Anhörung am Montag einen Bericht vor, demzufolge an Bord des Schiffs nicht die für Seenotrettung erforderlichen Dokumente vorgewiesen wurden, wie die Tageszeitung Malta Today online meldete.

Die Besatzung der „Lifeline“ habe demnach keinerlei Nachweis für eine Registrierung bei den niederländischen Schifffahrtsbehörden erbracht. Damit sei die „Lifeline“ staatenlos. Reisch habe dagegen angegeben, die fragliche Dokumentation sei für Vergnügungsschiffe nicht erforderlich, führte der Gutacher aus. Allerdings sei der Kapitän lediglich befugt, im Mittelmeer innerhalb von 30 Seemeilen vor der Küste Vergnügungsschiffe zu steuern. Das Schiff ist in den Niederlanden über einen Yachtclub angemeldet.

Kapitän Reisch ist empört

Die „Lifeline“ ist eines von insgesamt vier NGO-Schiffen, die derzeit in Malta und Italien am Auslaufen gehindert werden. Ebenso mussten die Betreiber privater Aufklärungsflugzeuge ihre Arbeit einstellen.

In Valletta verbarg Reisch seine Empörung darüber und über den Prozess gegen ihn nicht. „Worüber sprechen wir hier? Wir sprechen nicht über die Rettung von Menschen, leider, sondern wir sprechen darüber, ob dieses Boot eine holländische Flagge führen darf, ja oder nein. Und ich sage klar: Ja, darf es, das steht in diesen Zulassungspapieren einwandfrei so drin.“

Reisch ist in Malta gegen Kaution auf freiem Fuß und darf auch nach Deutschland reisen. Auch zum nächsten Prozesstermin werde er „rechtzeitig“ nach Malta zurückkehren, sagte er in Valletta. Bei der Anhörung am Montag habe sich „nichts wirklich spannend Neues ergeben“. Der Kapitän erklärte, die Organisation werde weiter Spenden für ein neues Schiff sammeln. „Wenn sie unser Schiff nicht freigeben, werden wir einfach ein anderes zum Laufen bringen, ganz klarer Fall.“

Die „Lifeline“ war im Juni fast eine Woche auf dem Meer blockiert, nachdem sie rund 230 Migranten vor Libyen gerettet hatte. Erst nach der Vereinbarung, dass die Migranten unter EU-Ländern aufgeteilt werden, erlaubte Malta die Einfahrt in einen Hafen.

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3 Kommentare

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  • Es graut´mir ! ..laut ZDF heute morgen: "..die Anzahl der aus Libyen per Boot Geflüchteten war im Juli geringer, jedoch die Anzahl der Ertrunkenen hat zugenommen.."



    Das darf m.E. als Resultat des rechten politischen Terrors der EU gegen die Menschlichkeit der NGO Hilfsorganisationen verstanden werden! Diese "Legalisierung" der Unmenschlichkeit durch die allgemein rechtslastige EU Politik: im Namen neoliberaler Ideologie konsumierender Wohlstandsbürger.. ist ja `ökonomisch begründete´"neue Eugenik" ..eben NAZI Stil ! ..und ist so eine hässliche Relativierung der positiven geistigen Grundsätze der EU!



    ..eben ne´art "Selbstbarbarisierung" der EU ! Die, von Italien und Malta isolierten (an die "Kette gelegten"..) NGO Hilfsschiffe und Flugzeuge.. und die von ihnen nicht geretteten.. die "Ertrunkenen" Hoffnungen der Flüchtlinge.. das erzeugt humane Frustration, Ohnmachtsgefühle , Trauer , Angst um den Zerfall des "Europäischen Humanismus"..



    Was bleibt, ist das Festhalten am humanen Entwurf der U.N.O. und den allgemeinen Menschenrechten von 1949! (als übergeordnetes Recht!)



    Und der "Investigative Journalismus" und dessen Berichterstattung über die grausigen Vorgänge im Mittelmeer- ohne den geht nichts! Die "SEEBRÜCKE" lebt !

  • Vielen Dank dafür, dass der Original-Artikel von malta today verlinkt wurde. Dort ist allerdings zu lesen, dass die maltesischen Behörden und der Gerichtsgutachter das fehlen von 4 Dokumenten bemängeln, die laut Seerecht zwingend erforderlich seien. Laut den Kommentaren unter dem Artikel geht es dabei unter anderem um Versicherungsdokumente, die nicht vorhanden waren (und offenbar bisher auch nicht nachgereicht werden konnten).



    Die Durchsuchung war politisch gewollt - keine Frage. Aber es scheint auch so, dass dem Käptn außer der formalen Voraussetzung auch das allgemeine Know-how für das führen eines solchen Schiffes gefehlt hat. Dass er bisher ohne Beanstandungen verschiedene Häfen im Mittelmeer anlaufen konnte, zeigt allerdings auch, dass weder Italiener noch Malteser das bisher so genau wissen wollten.

  • Mehr Sorgfalt beim Befragen

    Der Kapitän, dessen Ehrenwertigkeit wohl unbestritten ist, müsste sich gegenüber den Journalisten ja eigentlich der Frage stellen, ob er als Führer eines Vergnügungsschiffes außerhalb der 30-Meilen manövrieren darf oder nicht. Seine Einlassung hinsichtlich der Berechtigung der niederländischen Flagge scheint mir am Kern des Streitfalls vorbeizugehen.